Ein von Apple verbreitetes Handout zeigt, wie eine Person an einem Marktstand ein iPhone mit der Funktion Tap to Pay zur Annahme von Zahlungen benutzt.

Streit um Apple Pay Apple öffnet sein Bezahlsystem

Stand: 11.07.2024 12:30 Uhr

Auf Druck der EU erlaubt Apple Konkurrenten künftig den Zugriff auf seine Technologie zum kontaktlosen Bezahlen per Handy. Damit wendet das Unternehmen eine mögliche milliardenschwere Strafe ab.

Der Technologieriese Apple entgeht im Streit um sein Bezahlsystem Apple Pay einer milliardenschwere Wettbewerbsstrafe. Die Wettbewerbshüter der Europäischen Union (EU) akzeptieren Zugeständnisse des US-Unternehmens und legen damit einen seit Jahren andauernden Disput bei, wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission in Brüssel hervorgeht.

Der iPhone-Konzern sichert anderen Entwicklern von mobilen Geldbörsen und Zahlungsdiensten künftig kostenlosen Zugang zum sogenannten NFC-Chip (Near Field Communication) seiner Geräte fürs kontaktlose Bezahlen zu. Die Kommission hatte Apple vorgeworfen, die Konkurrenz im Bereich mobiler Geldbörsen zielgerichtet zu behindern.

Zugang zum NFC-Chip für zehn Jahre

Wenn beispielsweise Banken ihre Karten zum kontaktlosen Bezahlen auf dem iPhone nutzbar machen wollen, ging das bisher nur über Apple Pay und Apples hauseigene mobile Geldbörse Wallet. Die Geldhäuser kritisierten schon lange, dass sie nicht an Apple vorbei auf den NFC-Funkchip zugreifen können, über den man das Telefon an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen kann.

Dass Apple Pay als einziger Weg dafür gedacht war, erklärte Apple unter anderem stets mit Datenschutz- und Sicherheitsrisiken. Nun gewährt der Konzern den Angaben zufolge Drittanbietern für zunächst zehn Jahre Zugang zum NFC-Chip des iPhones, der kontaktloses Bezahlen ermöglicht. Diese können dann direkt aus ihren jeweiligen Apps auf dieses Bauteil zugreifen.

Wenn die EU-Kommission die Zugeständnisse von Apple als nicht ausreichend betrachtet hätte, hätte der iPhone-Hersteller vermutlich eine hohe Strafe zahlen müssen. Wenn ein Unternehmen sich nicht an die EU-Wettbewerbsregeln hält, kann die Kommission unter anderem eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 11. Juli 2024 um 12:43 Uhr.