Vorläufige Zahlen Unternehmensinsolvenzen im Juli gesunken
Im Juli ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland gesunken. Das ergaben vorläufige Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Im Mai stiegen die Insolvenzen nach endgültigen Ergebnissen im Vorjahresvergleich dagegen deutlich an.
Der Energiekrise und Lieferkettenprobleme zum Trotz nimmt die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland weiter ab. Im Juli ist die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gegenüber Juni dieses Jahres um 4,2 Prozent gesunken. Schon im Juni war die Zahl im Vergleich zum Mai um 7,6 Prozent zurückgegangen.
Die Angaben basieren auf aktuellen Bekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Die Zahlen zählen zu den sogenannten experimentellen Daten - sie weisen laut Destatis noch nicht auf die Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf. Als Frühindikator gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren demnach jedoch Hinweise auf die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen nach der amtlichen Insolvenzstatistik, deren Ergebnisse erst rund zwei Monate später verfügbar sind.
Dem Statistischen Bundesamt zufolge handelt es sich bei 30 Prozent der Insolvenzverfahren um Regelinsolvenzverfahren, als solche werden Insolvenzverfahren von Unternehmen bezeichnet. Im Unterschied zu Verbraucherinsolvenzen sieht das Verfahren für Firmen keinen außergerichtlichen Einigungsversuch vor.
Baugewerbe mit meisten Insolvenzen
Auch die endgültigen Ergebnisse für den Mai hat das Statistische Bundesamt heute vorgelegt. In dem Monat haben 1242 Unternehmen Insolvenz angemeldet und damit 11,3 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor im Mai 2021. Das Baugewerbe sorgte dabei für die meisten Firmeninsolvenzen, 233 Unternehmen aus der Branche meldeten Insolvenz an. Im Mai vor einem Jahr lag die Zahl um knapp 30 Prozent niedriger bei 180. Der Handel - einschließlich Instandhaltung und Reparatur - verzeichnete die zweithöchste Zahl an Unternehmensinsolvenzen mit 183 Verfahren, ein Plus von 8,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Bereits im vergangenen Jahr war die Zahl der Firmeninsolvenzen im Baugewerbe hoch. Trotz der hohen Nachfrage meldeten viele Baufirmen Kurzarbeit an - ausgelöst durch Lieferengpässe und Materialmangel, in deren Folge die Preise für das Baumaterial stark gestiegen sind. Die Preise für Betonstahl sind im Mai im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 70 Prozent gestiegen, Bauholz verteuerte sich um mehr als 30 Prozent.
Auftragseingänge im Bau sinken
"Die Inflation schlägt hierzulande mehr und mehr durch und treibt die Preise für Energie und Baumaterial. Gleichzeitig klettern die Bauzinsen. Es ist keine Überraschung, dass im Mai dieses Jahres die Bauaufträge im Vorjahresvergleich nun deutlich um 7,5 Prozent gesunken sind", sagte Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, zu den Auftragseingängen im Bauhauptgewerbe. Von Januar bis Mai habe es bei den Auftragseingängen gegenüber 2021 real ein Minus von 1,7 Prozent gegeben. "Das sind düstere Aussichten."
Coronabedingte Sonderregelungen bei Insolvenzen
Die Wiesbadener Statisiker weisen bei den Zahlen zu den Insolvenzen auf die Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 hin. Coronabedingt wurde die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen von März 2020 bis Ende 2020 ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.
Damit Unternehmen ein Insolvenzverfahren starten können, müssen sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Ein Verfahren kann etwa dann eröffnet werden, wenn Firmen ihren Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht mehr nachkommen können oder Schulder mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Lage sein werden, sie einzuhalten. Auch eine mögliche Überschuldung kann das Verfahren einleiten. Davon ist dann die Rede, wenn das Vermögen des Schuldners die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
Verbraucherinsolvenzen gesunken
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Mai dieses Jahres um 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken. "Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten", erklärt dazu das Statistische Bundesamt.
Die Neuregelung gelte seit Oktober 2020 und ermögliche den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss eines Insolvenzverfahrens, heißt es in der heutigen Veröffentlichung. Die Statistiker gehen daher davon aus, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückgehalten haben, um von der Neuregelung zu profitieren. "Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet."