EU-Einigung Neue Schadstoffregeln für Industrie und Bauern
Für bestimmte Industrieanlagen und Landwirtschaftsbetriebe in der EU sollen künftig neue, strengere Schadstoffregeln gelten. Sie betreffen jetzt auch Batteriehersteller und spezielle Bergbaubetriebe.
Verhandlungsführer des EU-Parlaments und des EU-Rates haben sich auf strengere Schadstoffregeln geeinigt. Betriebe wie große Schweine- und Geflügelzuchten waren bereits von den Vorschriften betroffen, künftig unterliegen den Angaben zufolge auch bestimmte Bergbaubetriebe und Anlagen zur Herstellung von Batterien den Regeln. Ziel sei es, die Gesundheit von Menschen und die Umwelt besser geschützt werden, wie die EU-Staaten und das Europaparlament mitteilten.
Rinderzucht vorerst ausgenommen
Laut EU-Kommission braucht es strengere Regeln, weil etwa Stromerzeugung, Abfallverbrennung oder intensive Nutztierhaltung für schädliche Stoffe in Luft, Wasser und Boden verantwortlich sind. Als Beispiele werden Stickoxide, Feinstaub, Quecksilber und andere Schwermetalle genannt. Durch diese Schadstoffe verursachte Umweltverschmutzung könne etwa Krankheiten wie Asthma, Bronchitis und Krebs hervorrufen.
Die Kommission hatte deswegen im April 2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der in den Verhandlungen aber noch angepasst wurde. Ursprünglich sollten deutlich mehr Agrarbetriebe von der Richtlinie reguliert werden, weil sie laut Kommission für viel Ammoniak- und Methanausstoß verantwortlich sind.
Das ging vor allem dem Parlament zu weit. Nun wird etwa die Rinderzucht auch weiterhin von den Regeln ausgenommen. Im Jahr 2026 soll überprüft werden, ob die Notwendigkeit besteht, sie in die Regelungen einzubeziehen.
Einführung ab 2030
Wer etwa Abwasser in Flüsse einleiten will, muss nach Angaben aus dem Parlament zukünftig auch auf äußere Umstände wie Trockenheit und Niedrigwasser achten. Das gilt als Reaktion darauf, dass es im Sommer 2022 in der Oder zu einem massenhaften Fischsterben kam.
Die neuen Vorgaben gelten nicht sofort, in der Landwirtschaft etwa sollen sie schrittweise ab 2030 eingeführt werden. Parlament und EU-Staaten müssen der von Vertretern der Institutionen ausgehandelten Einigung noch formell zustimmen.
Betriebe, die sich nicht an die neuen Vorgaben halten, können mit Strafen in Höhe von bis zu drei Prozent ihres Jahresumsatzes belegt werden.