Unwetterschäden Vorerst keine Pflicht zu Elementarversicherung
Wegen der Flutkatastrophe im Ahrtal fordern die Länder eine Pflicht zur Versicherung gegen Elementarschäden an Gebäuden. Nun erteilte die Bundesregierung den Plänen vorerst eine Absage.
Die von den Bundesländern gewünschte Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Gebäude wird vorerst nicht vom Bund umgesetzt. "In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann dem "Handelsblatt". Eine solche Pflicht wäre verfassungsrechtlich "wohl möglich", erklärte der FDP-Politiker, fügte aber hinzu: "Politisch halte ich sie für falsch".
Bundesländer können selbst tätig werden
Hierzu habe es eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben, so Buschmann. Die Länder könnten aber selbst tätig werden: "Sollten die Bundesländer eine Pflichtversicherung wünschen und für richtig halten, wäre die Einführung ihnen rechtlich möglich." Danach hätten die Länder nach dem Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz dafür - soweit der Bund selbst keine Regelung getroffen habe.
Die Einführung einer Elementarschäden-Pflichtversicherung für alle Gebäudebesitzer hatte zuletzt zu einem Streit zwischen den politischen Ebenen geführt. So hatten sich die Bundesländer im Juni für die Maßnahme ausgesprochen. Eine Pflichtversicherung sei sinnvoll, das habe die Naturkatastrophe im Ahrtal umso mehr gezeigt, sagte jüngst die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Die Flut in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hatte einen Versicherungsschaden in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro verursacht und damit offengelegt, dass ein großer Teil der betroffenen Gebäude nicht ausreichend gegen Naturgefahren versichert war. Bei einer Pflicht, sich gegen solche Schäden abzusichern, müsste sich nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) knapp die Hälfte der deutschen Hausbesitzer zusätzlich versichern lassen. Die üblichen Gebäudeversicherungen umfassen zwar Sturm und Hagel, nicht aber Hochwasser, Überschwemmungen oder Erdrutsche.
Noch im Sommer waren sich Bund und Länder einig
Geplant von den Ländern war, dass der Bund bis Jahresende einen Vorschlag für eine Regelung erarbeitet. Daraus wird nun vorerst nichts. Bereits am Donnerstag hatte sich Justizminister Buschmann in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) gegen die Versicherungspflicht ausgesprochen.
Noch im Sommer seien sich Bund und Länder über die Einführung einer solchen Versicherung als Konsequenz aus der Flutkatastrophe 2021 einig gewesen, sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) nach den Beratungen der Länder mit Kanzler Olaf Scholz (SPD). Nun aber habe Buschmann der Pflichtversicherung eine Absage erteilt und damit "Verwunderung" ausgelöst. Das Thema werde nun noch einmal geprüft und im nächsten Jahr erneut beraten.
Sowohl Wüst als auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) warnten davor, die Pflichtversicherung noch lange herauszuzögern. "Wir glauben, dass die Pflichtversicherung richtig ist", sagte Weil, der aktuell Vorsitzender der MPK ist. Naturkatastrophen könnten jeden treffen. Es sei aber nicht richtig, in solchen Fällen immer wieder "riesige Sondertöpfe aus den öffentlichen Haushalten" zusammenzustellen.