Anspruch für Kunden ab 2009 Entschädigung bei Bahnverspätungen in der EU
Wer bei einer Bahnfahrt vom einem EU-Land ins andere mehr als eine Stunde Verspätung hat, soll künftig einen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Das haben die EU-Verkehrsminister vereinbart. Die Regel gilt allerdings erst ab 2009. Im nationalen Bahnverkehr kann sie noch erheblich länger auf sich warten lassen.
Bahnreisende in der EU haben künftig einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Fernzug mehr als eine Stunde Verspätung hat. "25 Prozent gibt es ab der ersten Stunde und sogar die Hälfte des Fahrpreises nach zwei Stunden Verspätung", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee.
Die vom Rat der EU-Verkehrsminister in Brüssel abgesegnete Regelung gilt allerdings nur für den "grenzüberschreitenden Fernverkehr", also Bahnfahrten von einem EU-Land in ein anderes. Bahnfahrer in Nah- und Regionalverkehrszügen erhalten keinen Anspruch. Die Vorschriften sind Teil des sogenannten dritten Eisenbahnpakets. Die Regelung soll in der zweiten Jahreshälfte 2009 in Kraft treten.
Inlandsreisende könnten lange auf Anspruch warten
Einen Entschädigungsanspruch im nationalen Bahnverkehr kann es nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums erst geben, wenn das jeweilige Land die Regelung in nationales Recht umgesetzt habe. Weil die EU-Mitgliedsstaaten für die Umsetzung bis zu 15 Jahre Zeit hätten, könne die Einführung der Regelung im nationalen Fernverkehr je nach Land bis zu 17 Jahre dauern, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Mitgliedsstaaten hätten die Wahl, Regional- und Nahverkehrszüge von der Regelung auszunehmen.