EU-Gericht bestätigt Geldstrafen Badezimmer-Kartell muss zahlen
Im Streit um eine EU-Kartellstrafe haben Villeroy & Boch und andere Sanitärausstatter eine juristische Niederlage erlitten. Das EU-Gericht bestätigte die Geldbußen, die die EU-Kommission 2010 gegen die Firmen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt hatte.
In einem der größten Kartellverfahren der vergangenen Jahre hat der Europäische Gerichtshof Strafen gegen führende Badezimmerausstatter weitgehend bestätigt. Das EU-Gericht erklärte die Geldbußen, die die EU-Kommission 2010 gegen Villeroy & Boch und andere deutsche Firmen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt hatte, für rechtmäßig. Verbraucher zahlten deshalb jahrelang zu viel Geld für Badewannen, Duschkabinen und Wasserhähne.
Villeroy & Boch muss mit 71,5 Millionen Euro die höchste Strafe zahlen. Die Richter bestätigten auch die Geldbußen für die deutschen Firmen Duravit, Hansa und Dornbracht. Die Klage von Hansgrohe wurde abgewiesen, die Wettbewerbshüter hatten gegen das Unternehmen aus dem Sauerland aber ohnehin keine Geldbuße verhängt. Insgesamt hatte die EU-Kommission 2010 gegen 17 Firmen Geldstrafen von insgesamt 622 Millionen Euro verhängt.
Einige der Firmen hatten mit ihren Klagen in Luxemburg Erfolg: Die Richter reduzierten die Gesamtsumme um mehr als 200 Millionen Euro. Zur Begründung hieß es, die obersten Wettbewerbshüter Europas hätten die Beteiligung der Firma an dem Kartell falsch eingeschätzt oder deren Kooperation mit den Behörden nicht ausreichend berücksichtigt.
Preisabsprachen über acht Jahre hinweg
Das Kartell war von 1992 bis 2004 in Deutschland sowie in Österreich, Italien, Belgien, Frankreich und den Niederlanden aktiv. Die konspirativen Treffen wurden unter dem Deckmantel der nationalen Dachverbände abgehalten. Dabei wurden Preiserhöhungen, Mindestpreise und Rabatte für die gesamte Badeinrichtung festgesetzt und vertrauliche Geschäftsinformationen ausgetauscht.