EU-Gipfel in Brüssel Weg frei für freien Handel mit Südkorea
Die EU hat sich auf ihrem Gipfel in Brüssel auf die Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens mit Südkorea verständigt. Der Vertrag soll im Oktober unterzeichnet werden. Italien hatte sich dagegen gesperrt, um die heimischen Autohersteller zu schützen. Nun sollen weitere Abkommen mit asiatischen Staaten folgen.
Nach zähen, dreieinhalbjährigen Verhandlungen haben sich die EU-Außenminister auf die Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens mit Südkorea geeinigt. Die Vereinbarung hat weitreichenden Folgen für die heimische Autoindustrie. Italien hatte auf eine Verschiebung des Inkrafttretens bestanden, damit sich der Autohersteller Fiat besser auf die zunehmende Konkurrenz aus Seoul vorbereiten kann. Italien setzte durch, dass das Abkommen ein halbes Jahr später als geplant am 1. Juli 2011 in Kraft treten soll.
Die Bundesregierung fürchtet zwar auch Einbußen für die Autobranche durch steigende Importe aus Asien - schon jetzt stammt jeder fünfte importierte Wagen in der EU aus Südkorea. Insgesamt wird aber mit einem deutlichen Profit für die Industrie gerechnet. Bundesaußenminister Guido Westerwelle sprach so von einem "sehr gutes Ergebnis".
Südkorea ist schon jetzt der viertwichtigste Handelspartner der EU. Koreanische Verbraucher kaufen jedes Jahr europäische Waren im Wert von 25 Milliarden Euro. Geplant ist, dass Warenexporteure in der EU jährlich 1,6 Milliarden Euro an Zöllen sparen. Die EU verzichtet auf 1,1 Milliarden Euro an Zöllen für Importe aus Südkorea.
Weitere Verträge sollen folgen
Das Abkommen, das nun auf einem Südkorea-EU-Gipfel im Oktober offiziell unterzeichnet werden soll, gilt als Auftakt für weitere Freihandelsverträge mit asiatischen Partnern. Es wird erwartet, dass sich das Handelsvolumen um 19 Milliarden Euro erhöhen wird. Am 15. Oktober 2009 wurde es bereits von der EU-Kommission und der Regierung in Seoul paraphiert.
Vor dem Inkrafttreten muss nun in einem letzten Schritt das EU-Parlament zustimmen. Unter den Abgeordneten gibt es breite Zustimmung. Allerdings wird noch über Schutzklauseln verhandelt. Sie sollen das Wiedereinziehen von Zollschranken ermöglichen, wenn es in Folge der Marktöffnung zu Importschwemmen in bestimmten Branchen kommt.