Klärungsbedarf beim Investitionsschutz Freihandelsgespräche ausgesetzt
Es ist nicht die NSA-Spähaffäre, die die Freihandelsgespräche zwischen EU und USA nun partiell ins Stocken bringt, sondern der Investitionsschutz. Weil bestimmte Klauseln umstritten sind, soll es in diesem Punkt eine öffentliche Befragung geben.
Die EU-Kommission setzt die Freihandelsgespräche mit den USA teilweise aus. Zu den umstrittenen Klauseln für den Investitionsschutz von Unternehmen soll es in den nächsten drei Monaten zunächst eine öffentliche Befragung geben, kündigte EU-Handelskommissar Karel De Gucht an. Die Verhandlungen in den anderen Bereichen sollen weiterlaufen.
Die Klauseln für den Investitionsschutz werden kritisiert, weil sie es Unternehmen erlauben, Staaten unter bestimmten Bedingungen vor nicht-öffentlichen Schiedsgerichten zu verklagen.
De Gucht kündigte an, Anfang März einen Text zur EU-Position zu dem Investitionsteil der Verhandlungen zu veröffentlichen. Dann könnten Interessierte Kommentare abgeben.
Vorteile für beide Seiten
Noch vor wenigen Tagen hatte es De Gucht abgelehnt, die Verhandlungen mit den USA abzubrechen - zumindest nicht wegen des Streits über ein Anti-Spionage-Abkommen. Bei den Handelsgesprächen gehe es um Vorteile für beide Seiten, betonte er. Studien würden belegen, dass dadurch Hunderttausende neuer Arbeitsplätze geschaffen werden könnten, die wiederum mehr Wachstum bedeuten würden.
Seit Juni vergangenen Jahres verhandeln die EU und die USA über die Schaffung der weltgrößten Freihandelszone. Sie erhoffen sich durch den Abbau von Zöllen sowie Handelshemmnissen wie unterschiedliche technische Normen und Regulierungen einen Wachstumsimpuls für die Wirtschaft.
Beide Seiten hatten als Ziel ausgegeben, dass bis zum Ende der Amtszeit der derzeitigen EU-Kommission im Herbst 2014 der Freihandelsdeal weitgehend stehen soll. Um in Kraft zu treten, müsste das Abkommen anschließend vom US-Kongress, dem Europaparlament sowie allen EU-Staaten ratifiziert werden.