EU-Verordnung zu Flugpreisen in Kraft Transparenz statt Täuschung
Mit Schnäppchenpreisen haben Fluggesellschaften bisher um Kunden geworben. Steuern und Abgaben tauchten oft erst auf der Rechnung auf. Solche irreführenden Angebote verbietet die EU seit heute und verpflichtet zur Angabe des Endpreises. Das gilt aber nicht für alle Zuschläge.
Die Fluggesellschaften in der Europäischen Union dürfen seit heute nur noch mit dem Gesamtpreis ihrer Flüge um Kunden werben. Eine zum 1. November in Kraft getretene EU-Verordnung schreibt den Anbietern vor, auf Plakaten oder im Internet immer alle unvermeidlichen Steuern und Gebühren anzugeben. Diese neuen Transparenzvorschriften sollen verhindern, dass die Fluggesellschaften Kunden mit sehr niedrigen Preisen anlocken, die sich dann durch versteckte weitere Kosten zu einem weit höheren Gesamtpreis summieren.
Gepäckzuschläge nicht im Preis enthalten
Vermeidbare Aufschläge müssen allerdings nicht zwingend in dem Preis enthalten sein, mit dem die Unternehmen werben. "Fakultative Zusatzkosten" sind nach dem Beschluss des Europaparlaments aber bei Beginn der Buchung anzugeben. Dazu zählen auch die vor allem von Billigfliegern oft erhobenen Zuschläge für Koffer, die nicht ins Handgepäck passen.
Rechnungen müssen alle Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder den Kerosinzuschlag detailliert auflisten. Zudem dürfen die Fluggesellschaften dem Reisenden Zusatzgebühren nur noch mit dessen ausdrücklicher Zustimmung in Rechnung stellen. Demnach dürfen etwa bei der Buchung via Internet Optionen wie eine freiwillige Reiserücktrittsversicherung nicht von vornherein markiert sein.
Irreführende Angebote verboten
Besonders Billig-Fluggesellschaften waren in der Vergangenheit wiederholt wegen ihrer Werbung mit Niedrigpreisen, die am Ende weit höher ausfielen, in die Kritik geraten. Irreführende Angebote sind laut der neuen EU-Verordnung verboten. Passagiere müssen jedoch vor der Buchung auch künftig auf die genauen Preisangaben achten. Denn die EU machte keine genauen Vorgaben dazu, wie die Fluggesellschaften die einzelnen Preisbestandteile präsentieren dürfen. Einige Anbieter könnten weiter versuchen, mit einem fettgedruckten Niedrigpreis zu werben und die Zusatzkosten durch eine weitaus kleinere Schrift zu verschleiern.