London verliert vor dem EuGH Klage gegen Börsensteuer gescheitert
Seit Jahren ringt Europa um eine Börsensteuer, mit der die Banken an den Kosten künftiger Finanzkrisen beteiligt werden sollen. Eine Hürde ist nun aus dem Weg geräumt: Denn der EuGH hat die Klage Großbritanniens gegen das Projekt vorerst abgeschmettert.
Großbritannien ist mit seiner Klage gegen die Einführung einer EU-Börsensteuer vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert - wenn auch nur aus formalen Gründen. Da die Steuer noch gar nicht beschlossen sei, könne das Gericht sie auch nicht auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen, meinten die EuGH-Richter.
Die neue Steuer soll auf Finanztransaktionen wie zum Beispiel Aktienkäufe erhoben werden. Davon erhoffen sich ihre Befürworter erstens eine Zähmung des Handels an den Kapitalmärkten - und zweitens frische Einnahmen, mit denen die Finanzbranche an den Kosten künftiger Krisen beteiligt werden soll.
Warum die Briten gegen die Steuer sind
Die Börsensteuer ist allerdings hochumstritten, auch weil die Bankenindustrie seit Jahren heftig gegen die Pläne lobbyiert. Branchenvertreter argumentieren, dass die Abgabe letztlich vor allem Bankkunden und Realwirtschaft treffe. Trotzdem wollen elf EU-Staaten - darunter Deutschland und Frankreich - die neue Steuer einführen.
Auf der anderen Seite stehen die Briten, die bei der Steuer nicht nur außen vor bleiben - sondern sie sogar ganz verhindern wollen. Der Hintergrund: Nach Lesart der Briten trifft die Abgabe indirekt auch die Londoner City, die als Zentrum der europäischen Finanzindustrie gilt. Schließlich werden viele Finanzgeschäfte über Landesgrenzen hinweg getätigt, gerade innerhalb der EU mit ihren offenen Märkten.
Nachdem sich im EU-Rat keine Mehrheit fand, beschloss die "Gruppe der Elf" im vergangenen Jahr, die Steuer ohne die anderen EU-Länder umzusetzen. Sie begründen dies mit dem rechtlichen Konstrukt der "verstärkten Zusammenarbeit" einzelner Mitgliedsstaaten. Ob diese Rechtsposition zu halten ist, bleibt offen, bis der EuGH-Entscheidung eine mögliche neue Klage dann auch inhaltlich prüft.
Das britische Finanzministerium äußerte sich nach dem Urteil entsprechend gelassen: "Die Entscheidung bestätigt, dass Großbritannien in der Lage sein wird, den endgültigen Vorschlag für die Börsensteuer anzufechten, wenn dieser nicht in unserem nationalen Interesse sein sollte und die Integrität des Binnenmarktes untergräbt."
Kommt die Steuer nun im Eilverfahren?
Politiker und Experten gehen davon aus, dass die elf EU-Staaten nun bald einen konkreten Vorschlag zu Finanztransaktionssteuer vorlegen. Deutschland und Frankreich wollen die Abgabe möglichst noch vor der Europawahl am 25. Mai umsetzen.
Ursprünglich war angedacht, Aktiengeschäfte mit 0,1 Prozent und Derivate-Transaktionen mit 0,01 Prozent zu besteuern. Mittlerweile deutet jedoch viel darauf hin, dass die Steuer stufenweise eingeführt wird und zahlreiche Transaktionen ausgeklammert werden, um etwa sogenannte Refinanzierungsgeschäfte der Banken untereinander nicht zu erschweren.