Bankengebäude in Frankfurt
FAQ

Nach dem BGH-Gebührenurteil Bankkunden müssen aktiv werden

Stand: 02.06.2021 08:22 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat die Gebührenerhöhungs-Praxis der Banken gekippt - nun winken den Kunden Rückzahlungen in Milliardenhöhe. Sie müssen aber ihre Ansprüche geltend machen. Antworten auf wichtige Fragen.

Worum geht es?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April in einem Verfahren gegen die Postbank geurteilt, dass Banken nicht einfach ihre Gebühren ändern können, wenn der Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht binnen zwei Monaten widerspricht. Schweigen ist keine Zustimmung, so die Kernaussage des Gerichts. Was das genau bedeutet, war zunächst unklar. Die Branche verwies auf die Urteilsbegründung. Die liegt nun vor. Sie bestätigt im Wesentlichen, was Verbraucherschützer schon im April vermutet hatten: dass Kunden von Banken und Sparkassen einen grundsätzlichen Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren haben, wenn diese auf der Basis des Prinzips "Schweigen ist Zustimmung" erhöht worden sind.

Um wieviel Geld geht es?

Verbraucherschützer schätzen die Erstattungen pro betroffenem Kunden auf einen mittleren dreistelligen Betrag. Laut einem Bericht des Branchendienstes "finanz-szene.de", der sich auf das Statistische Bundesamt bezieht, sind die Kontoführungsgebühren seit 2015 um durchschnittlich fast 40 Prozent gestiegen und damit deutlich stärker als die allgemeinen Verbraucherpreise. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vermutet, dass auf die Finanzbranche im schlimmsten Fall Kosten von bis zu drei Milliarden Euro zukommen könnten. Die Postbank, die im Zentrum der Bundesgerichtshof-Entscheidung steht, erklärte, Rückerstattungen seien eine Frage des Einzelfalls und könnten nicht pauschal erfolgen. Die Bank werde jeden konkreten Erstattungsanspruch prüfen und Entgelte gegebenenfalls erstatten.

Auch der Bankendachverband Deutsche Kreditwirtschaft machte deutlich, dass jeder Erstattungsantrag individuell geprüft werde. Zudem könnten Kunden nicht pauschal alle gezahlten Entgelte zurückverlangen, auch wenn eine Vertragsanpassung im Einzelfall unwirksam gewesen sein sollte, erklärte die Postbank. In Finanzkreisen hieß es, es werde noch Wochen dauern, bis die Banken einen Überblick über mögliche Belastungen hätten

Was genau sagt das Gericht?

Der BGH knüpft Entgelterhöhungen ohne Zustimmung des Kunden an strenge Voraussetzungen. Erstens müsse der mögliche Umfang der Vertragsänderung "klar und beschränkt sein". Zweitens müssen Preis und Leistung auch nach der Entgelterhöhung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Bei darüber hinausgehenden Änderungen sei die Zustimmung des Kunden erforderlich. Aus welchen Gründen - etwa Desinteresse, Überforderung oder Krankheit - ein Kunde untätig bleibe, habe auf die Rechtswirkung der Änderungsklausel keinen Einfluss.

Was bedeutet das Urteil?

Die Praxis der Banken, das Schweigen der Kunden als Zustimmung zur Erhöhung von Gebühren zu werten, ist nichtig. Fordert also ein Kunde unter Verweis auf das BGH-Urteil zu viel gezahltes Geld zurück, muss die Bank dem stattgeben. Dies gilt immer dann, wenn die Gebührenerhöhung noch nicht verjährt ist und sich die Banken der allgemein üblichen, weit gefassten Klausel bedient haben. Die Verjährung läuft drei Jahre "ab Zugang" der Gebührenänderungen. Dies betrifft aus heutiger Sicht alle seit 2018 erhobenen Entgelte.

Was müssen Bankkunden nun genau tun?

Aus Sicht von Verbraucherschützern und Juristen müssen die Banken die unrechtmäßig erhobenen Gebühren nicht von sich aus zurückerstatten - und werden es wohl auch nicht. Vielmehr müsse der Kunde seinen Anspruch selbst schriftlich geltend machen und aktiv Rückzahlungen fordern. Die Kunden müssen genau ausrechnen und belegen, wie hoch die seit dem ersten Januar 2018 von der Bank erhobenen Entgelte waren und in einem Brief eine Erstattung fordern. Die Stiftung Warentest hat bereits entsprechende Mustertexte verfasst. Verbraucherschützer befürchten jedoch, dass eine Erstattung ohne die Hilfe einer Ombudsperson oder eines Anwalts schwierig werden könnte.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 01. Juni 2021 um 13:55 Uhr.