Verfassungsgericht zu EZB-Programm Anleihenkauf unter Auflagen zulässig

Stand: 21.06.2016 10:48 Uhr

Die EZB darf im Notfall mit deutscher Beteiligung Staatsanleihen kaufen, um Krisenstaaten zu stützen. Dies entschieden die Verfassungsrichter in Karlsruhe und schlossen sich damit der Auffassung des EuGH an. Sie machten der Bundesbank aber klare Auflagen.

Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion

Im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden: Die EZB hat ihr Mandat nicht überschritten und mit ihrem Anleiheaufkauf-Programm OMT rechtmäßig gehandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung nun - trotz eigener Bedenken - akzeptiert und deshalb die Verfassungsbeschwerden gegen die EZB-Krisenpolitik zurückgewiesen.

Zitat
"Die Europäische Rechtsgemeinschaft ist aus diesem Verfahren gestärkt hervorgegangen."

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte in seinem Eingangsstatement, dass der zweite Senat nach wie vor Bedenken gegen das OMT-Programm der EZB habe. Er sehe sich aber an die Rechtsprechung des EuGH gebunden. Dieser habe in seiner Entscheidung den Rahmen einer zulässigen Interpretation nicht überschritten.

Klare Bedingungen an die Bundesbank

Konkret ging es um die Ankündigung von EZB-Chef Mario Draghi vor vier Jahren, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten aufzukaufen. Das Bundesverfassungsgericht hielt das für europarechtswidrig und legte den Fall dem EuGH vor. Dieser ging auf die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts ein und urteilte, dass der Kauf von Anleihen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Diese Bedingungen hat das Bundesverfassungsgericht nun in seinem Urteil übernommen und klare Vorgaben für die Bundesbank gemacht: Die Bundesbank darf sich an einem OMT-Aufkaufprogramm nur beteiligen, wenn das Volumen der Anleihekäufe vorher klar begrenzt wird. Die Käufe müssen heimlich ablaufen, sie dürfen von der EZB vorher nicht angekündigt werden.

Anleihen von Staaten, die keinen direkten Zugang zum Finanzmarkt haben, dürfen nicht gekauft werden. Ein Kauf von griechischen Anleihen im Rahmen des OMT-Programms wäre damit unzulässig. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, müsste die Bundesbank aus der EZB-Krisenpolitik aussteigen.

OMT-Anleihenprogramm
Das OMT-Programm wurde 2012 auf dem Höhepunkt der europäischen Staatsschuldenkrise beschlossen. OMT steht für "Outright Monetary Transactions" - etwa "Direkte Geldpolitische Geschäfte". Mit dem Programm wollte die EZB gezielt Staatsanleihen von angeschlagenen Euro-Ländern kaufen, um extreme Renditeausschläge einzudämmen. Voraussetzung für den Ankauf von Staatsanleihen im Rahmen von OMT ist, dass sich das betreffende Land einem Rettungsprogramm unterwirft.

OMT wurde zwar noch nie aktiviert, es gilt dennoch neben dem berühmt gewordenen Versprechen von EZB-Chef Mario Draghi, die Notenbank werde alles tun ("Whatever it takes"), um den Euro zu verteidigen, als stärkste Waffe im Kampf gegen die Schuldenkrise und Spekulationen gegen den Euro. Schon die Ankündigung, die EZB werde notfalls unbegrenzt Anleihen aufkaufen, beruhigte damals die Märkte.