Franzose wollte Schadensersatz von Sony EuGH weist Klage gegen vorinstallierte Software ab
Viele Kunden wünschen einen Computer mit vorinstallierter Software, den sie direkt nach dem Kauf nutzen können. Ein Franzose wollte genau so ein Kopplungsgeschäft nicht und verklagte den Hersteller Sony wegen unlauterer Geschäftspraktiken. Der EuGH gab nun dem Hersteller Recht.
Computer dürfen grundsätzlich weiter mit vorinstallierter Software wie etwa einem Windows-Betriebssystem verkauft werden. Solch ein Kopplungsgeschäft sei keine unlautere Geschäftspraxis, solange das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher dadurch nicht beeinflusst werde, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Im aktuellen Fall hatte der Kläger in Frankreich einen Sony-Computer für 549 Euro gekauft. Die vorinstallierte Software, das Betriebssystem Microsoft Windows Vista und verschiedene Anwendungen, wollte der Kläger aber nicht und forderte von Sony die Erstattung der Kosten für diese Software. Sony lehnte dies ab und bot dem Kläger die Rückabwicklung des Kaufes an. Das wiederum lehnte der Kunde ab und verklagte Sony auf Zahlung einer pauschalen Entschädigung von 450 Euro für die vorinstallierte Software sowie von Schadensersatz in Höhe von 2500 Euro wegen unlauterer Geschäftspraktiken, die laut einer EU-Richtlinie verboten sind. Der Fall landete vor dem französischen Kassationsgerichtshof, der die Richter am EuGH um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts gebeten hatte.
Erwartungen der meisten Verbraucher werden erfüllt
Der EuGH sieht in solch einem Kopplungsgeschäft grundsätzlich kein Problem. Begründung: Vorinstallierte Betriebssysteme erfüllten die Erwartungen der meisten Verbraucher, einen sofort nutzbaren Computer zu kaufen. Darüber hinaus sei der französische Kunde vor dem Computerkauf ausreichend über die bereits aufgespielten Programme informiert worden. Und er habe die Möglichkeit gehabt, das gekaufte Gerät wieder abzugeben und das Geld von Sony dafür zurückzubekommen.
Auch Sonys Geschäftspraxis sei nicht irreführend, entschieden die Richter. Das Fehlen einer Preisangabe für die vorinstallierte Software hindere den Kunden nicht, sich für oder gegen einen entsprechenden Computer zu entscheiden. Das bedeutet: Hersteller dürfen weiterhin Software auf Computern installieren, müssen aber genau darüber informieren. Verbraucher sollten diese Informationen nutzen bevor sie entscheiden, welchen Computer sie kaufen.
Vorinstallierte Programme als Einfallstor für Hacker
Verbraucherschützer warnen seit langem vor den Risiken vorinstallierter Programme. Diese können zum Einfallstor für Hacker werden. Teilweise handelt es sich bei der vorinstallierten Software aber auch um Testversionen, die später zu kostenpflichtigen Programmen werden. Software-Firmen zahlen Computerherstellern Provisionen dafür, dass sie ihre Geräte damit ausrüsten.
(Az. C-310/15)
Mit Informationen von Karin Bensch, ARD-Studio Brüssel.