EU-Parlament stimmt für Reform der Fluggastrechte Passagiere sollen mehr Rechte haben
Flugpassagiere sollen in der EU künftig mehr Rechte erhalten und diese auch leichter durchsetzen können. Das hat das EU-Parlament entschieden. Die Forderungen gehen deutlich über den Entwurf der Kommission hinaus. Jetzt müssen die EU-Staaten entscheiden.
Fluggäste in der EU sollen bei Verspätungen künftig früher entschädigt werden. Das EU-Parlament stimmte mit großer Mehrheit dafür, dass Passagiere bei Flügen innerhalb Europas schon nach drei Stunden ein Recht auf Erstattung haben sollen. Die EU-Kommission hatte vergangenes Jahr eine Kompensation nach fünf Stunden vorgeschlagen und wollte auch bei Langstreckenflügen großzügigere Lösungen für die Airlines durchsetzen.
Die Abgeordneten fordern außerdem, dass Passagiere bei direkten Hin- und Rückflügen ihren Anspruch auf den Rückflug behalten, auch wenn sie die Hinreise nicht angetreten haben. Die Airlines sollen verpflichtet werden, ihre Kunden rasch über die Gründe für eine Verspätung oder einen ausgefallenen Flug zu informieren und innerhalb von zwei Monaten auf eine Beschwerde zu reagieren. Zudem sieht die Verordnung vor, dass in jedem EU-Staat eine Anlaufstelle für Beschwerden geschaffen wird.
Der Begriff "außergewöhnliche Umstände", der Airlines bei verspäteten oder ausgefallenen Flügen von der Pflicht zu Entschädigungen befreit, wird enger definiert. Daneben fordern die EU-Abgeordneten von den Fluggesellschaften, Vorkehrungen für die eigene Insolvenz zu treffen. Damit solle verhindert werden, dass Reisende im Pleitefall an ihren Urlaubsorten festsitzen, sagte der Grünen-Abgeordnete Michael Cramer.
Luftfahrtbranche warnt vor höheren Ticketpreisen
Der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft kritisierte die Entscheidungen des Parlaments scharf und warnte vor Wettbewerbsnachteilen für die europäischen Airlines. "Der Beschluss wird vor allem dazu führen, dass die Fluggesellschaften die Mehrkosten wegen ihrer geringen Margen nicht selber zahlen können und daher auf die Ticketpreise aufschlagen müssen", sagte Verbandspräsident Klaus-Peter Siegloch.
Bestehende Verordnung nachgebessert
Die Verordnung soll eine Regelung aus dem Jahr 2004 nachbessern. Sie verankert zwar das Recht auf Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge und verlorene Gepäckstücke. In der Praxis haben Passagiere aber große Mühe, dieses Recht durchzusetzen, was der Europäische Gerichtshof in über 30 Urteilen gerügt hat. Nach Angaben aus dem Verkehrsausschuss des Europaparlaments werden derzeit nur zwei Prozent der Betroffenen tatsächlich entschädigt.
Die Entscheidung des Parlaments muss noch mit den EU-Staaten abgestimmt werden, die sich EU-Diplomaten zufolge in Einzelfragen ebenfalls noch nicht einig sind. Die Mitgliedsländer wollen ihre Position im Juni festzurren. Danach sollen die Verhandlungen über eine endgültige Lösung mit dem neugewählten EU-Parlament beginnen.