EU-Parlament billigt Finanzplan bis 2020 Fast eine Billion Euro für sieben Jahre
Nach langem Streit haben die EU-Parlamentarier den bis zum Jahr 2020 gültigen Finanzrahmen der EU abgesegnet. 960 Milliarden Euro können demnach bis zum Jahr 2020 maximal ausgegeben werden. Es ist das erste Mal, dass das langjährige Budget schrumpft.
Das Europäische Parlament hat dem langfristigen Finanzplan der EU für die kommenden sieben Jahre zugestimmt. Die von den Mitgliedstaaten im Februar ausgehandelte Obergrenze von 960 Milliarden Euro konnten die Volksvertreter zwar nicht anheben. Doch sie setzten durch, dass nicht ausgegebene Mittel eines Jahres auf das Folgejahr verschoben werden können und nicht an die EU-Staaten zurückfließen müssen. Die jetzt vereinbarte Obergrenze entspricht einem Minus von drei Prozent im Vergleich zur vorherigen Sieben-Jahres-Periode. Erstmals schrumpft damit der EU-Haushalt.
Bundesregierung ist zufrieden
Die Abgeordneten hatten den Finanzrahmen lange Zeit blockiert, weil bereits jetzt klar ist, dass das Geld nicht für alle noch offenen Rechnungen reicht. Die Einigung wurde erreicht, weil die EU-Regierungen versprochen haben, das Defizit zu decken. Sie wollen in einem Nachtragshaushalt die ausstehenden Zahlungen für 2013, schätzungsweise 11,2 Milliarden Euro, begleichen.
Die Bundesregierung zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden und hob hervor, dass in Zeiten schmerzhafter Sparhaushalte die Ausgaben der EU begrenzt werden konnten. "Erstmals wird der europäische Haushalt nicht steigen", erklärte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Link. Das vorhandene Geld werde besser investiert.
So stiegen die Mittel für Forschung und Wettbewerbsfähigkeit um mehr als 37 Prozent, während der Agrarhaushalt um zehn Prozent gekürzt werde. Durch den Finanzrahmen von 2014 bis 2020 sind die jährlichen EU-Haushalte schon grob vorgezeichnet, um den mühsamen Streit der inzwischen 28 Mitgliedstaaten über den Haushalt in Grenzen zu halten.
Wie der MFR zustande kommt, ist im Vertrag von Lissabon festgelegt. Es handelt sich im Kern um eine Verordnung. Den Vorschlag dafür legt die EU-Kommission vor. Im nächsten Schritt verhandeln die Regierungen der EU-Staaten über einen Kompromiss, sie können die MFR-Verordnung nur einstimmig beschließen. Zuvor muss aber auch das Europaparlament zustimmen. Wegen des drohenden Vetos beeinflussen die Änderungswünsche der Parlamentarier die Beratungen der Regierungen der EU-Staaten. Kommt es nicht rechtzeitig zu einer Einigung, gelten die Obergrenzen des letzten Jahres aus dem vorangegangenen MFR zunächst weiter.