EU-Parlament will Bankkunden stärken Ein Konto für jeden EU-Bürger?
Millionen Europäer können kein Konto eröffnen, obwohl sie es möchten. Das soll sich nun ändern: Das Europaparlament stimmte für ein Gesetz, das jedem Bürger das Recht auf ein Basiskonto einräumt. Allerdings müssen die Mitgliedsstaaten noch zustimmen.
Erst war es nur eine Empfehlung der EU-Kommission an die Mitgliedsstaaten. Doch als sich ein Jahr lang so gut wie nichts tat, ergriff im Mai 2012 das Europaparlament die Initiative und forderte die Kommission auf, den Anspruch auf ein Basiskonto europaweit gesetzlich festzulegen.
Schließlich sei man ohne eigenes Bankkonto doch regelrecht aufgeschmissen, sagt Jürgen Klute, zuständiger Berichterstatter der Linkspartei im Europaparlament: "Wenn man kein Konto hat, kriegt man in der Regel keinen Arbeitsvertrag." Es sei auch schwierig, Sozialhilfe bar ausbezahlt zu bekommen. Auch das häufig günstigere Einkaufen über das Internet sei so nicht möglich.
Mindestens 2,5 Millionen EU-Bürger ohne Konto
Wie schwer es ist, ohne Konto auszukommen, erleben tagtäglich rund 58 Millionen Menschen in der Europäischen Union. 2,5 Millionen bekamen definitiv eine Absage von den Banken.
Dabei sind in Deutschland noch vergleichsweise wenige Menschen betroffen. In Großbritannien oder Rumänien sind es dagegen weitaus mehr. Meist geht es um Menschen, die Schulden haben, arbeits- oder wohnungslos sind oder im Ausland studieren oder arbeiten. "Für sie könnte mit dem Rechtsanspruch vieles einfacher werden", sagt Klute, trotz deutlicher Einschränkungen beim Leistungsangebot des Kontos. Laut dem EU-Parlamentarier soll es sich um ein Basiskonto mit einer Bankkarte handeln, das den Menschen ermöglicht, am Wirtschaftsleben teilzunehmen - allerdings ohne Kreditkarte und Überziehungsmöglichkeiten.
Wenn die neue Richtlinie tatsächlich so kommt, wird es nur noch wenige Gründe geben, aus denen Bankkunden zurückgewiesen werden können. Einer davon ist der Verdacht auf Geldwäsche. Um solchen Missbrauch zu vermeiden, sollen Kunden von Basiskonten mindestens eine Verbindung zu dem Mitgliedsstaat nachweisen, in dem sie das Konto eröffnen wollen. Das könnte beispielsweise eine Adresse, die Arbeitsstelle oder auch ein Asylantrag sein.
Was die Kosten für das Konto angeht, so sollen die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden dürfen, ob es vollkommen gratis sein soll - wie es in Frankreich bereits praktiziert wird - oder ob eine geringe Gebühr erhoben wird.
Mehr Transparenz bei allen Girokonten
Daneben geht es in der Richtlinie aber auch um mehr Transparenz und zwar bei allen Arten von Girokonten. Genaue Auflistung der Gebühren mit Vergleichsmöglichkeiten noch vor Vertragsabschluss und eine jährliche Gebührenaufstellung wären Pflicht. Außerdem sollen die Banken ihren Kunden einen Service zum Kontowechsel auch ins EU-Ausland anbieten. Ein nationaler Kontowechsel müsste dann innerhalb von 15 Tagen, ein grenzüberschreitender innerhalb eines Monats möglich sein.