Ausbau der Erneuerbaren Netzausbau-Kosten sollen besser verteilt werden
Die Kosten für den Ausbau des Stromnetzes sollen ab dem kommenden Jahr gerechter verteilt werden. Besonders Menschen in Norddeutschland können nun auf sinkende Strompreise hoffen.
Die Kosten für den nötigen Netzausbau im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sollen ab dem kommenden Jahr regional besser verteilt werden. Die Bundesnetzagentur in Bonn veröffentlichte heute eine neue Regelung zur Entlastung von Regionen mit viel erneuerbarer Stromerzeugung, die am 1. Januar in Kraft tritt.
Mit der neuen Regelung sollen unterm Strich ab 2025 Menschen und Firmen in Regionen mit besonders viel Wind- und Solarkraftwerken bei den Stromkosten entlastet werden, wie aus dem Konzept hervorgeht. "Wir schaffen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben und wirtschaften", erklärte Behördenchef Klaus Müller.
Einige Stromkunden derzeit besonders belastet
Die Netzgebühren, mit denen die Durchleitung von Strom, aber auch der Ausbau der Leitungen finanziert werden, machen auf der Stromrechnung etwa ein Fünftel bis ein Viertel des Gesamtpreises aus. Dabei werden die Netzkosten derzeit regional umgelegt. Das heißt: Betreiber, die wegen des Ausbaus von Erneuerbaren Energien ihr Netz besonders stark ausbauen müssen, belasten die dortigen Kunden hoch.
Dies wird jetzt durch eine Umverteilung auf alle Regionen neu geregelt. Besonders profitieren dürften Menschen in Nord- und Ostdeutschland. Brandenburg etwa liegt beim Ausbau der Windenergie und auch Solarkraft weit vorne, was sich auch in den Netzgebühren niederschlägt. Aber auch Schleswig-Holstein dürfte stark entlastet werden.
Höhere Kosten in Bayern und NRW
"Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber", erklärte die Netzagentur. Nordrhein-Westfalen oder Bayern hingegen darum mit steigenden Gebühren rechnen. Genaue Zahlen würden im Oktober veröffentlicht, erklärte die Netzagentur.
Die Behörde sieht ein gestuftes Modell vor: Der erste Schritt ist die Ermittlung, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Belastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Hierzu legt die Agentur eine Kennzahl fest. Diese setzt die ans Netz angeschlossene erneuerbare Leistung ins Verhältnis zum Verbrauch im Gebiet des Netzes. Die Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Die Kosten hierfür können über alle Stromverbraucher bundesweit gleichmäßig verteilt werden.