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Heizungsgesetz Städtetag warnt vor Verzögerung bei Wärmeplanung

Stand: 15.12.2023 06:24 Uhr

Erst wenn Städte einen Wärmeplan haben, greift für Hauseigentümer das sogenannte Heizungsgesetz. Großstädte müssen bis 2026 einen Plan vorlegen, kleinere bis 2028. Doch am Zeitplan gibt es Zweifel.

Der Deutsche Städtetag hat vor Verzögerungen bei der kommunalen Wärmeplanung gewarnt, obwohl sie bereits heute im Bundesrat verhandelt wird. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte der Deutschen Presse-Agentur zur Befassung des Bundesrats mit dem Gesetz, die Länder müssten dieses schnell in Landesrecht umsetzen.

"Es reicht nicht, dass es auf Bundesebene ein Wärmeplanungsgesetz gibt. Erst wenn es die Landesgesetze gibt, können die Städte Daten zum Gebäudebestand oder zu vorhandenen Wärmenetzen erheben." Dies sei der erste Schritt für jede kommunale Wärmeplanung.

Knappe Fristen für Kommunen

"Leider erreichen uns Signale, dass die Länder die offenen Fragen zum Bundeshaushalt zum Anlass nehmen könnten, mit den notwendigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung noch zu warten", sagte Dedy. Die Fristen zum Erstellen eines Wärmeplans seien für die Kommunen im Wärmeplanungsgesetz aber ohnehin schon knapp bemessen. Auch einen Puffer gebe es nicht.

"Eine weitere Verzögerung können wir uns nicht leisten", hob Dedy hervor. Wenn die Wärmewende tatsächlich Fahrt aufnehmen solle, müsse die Bundesregierung offene Haushaltsfragen schnell klären. "Die Wärmeplanung allein wird keine Wärmewende bringen. Es kommt auf die Umsetzung an. Wir brauchen dringend Klarheit über die geplanten Fördermittel."

Auch Bayern bemängelt Wärmeplanungsgesetz

Insbesondere in den Ländern und Kommunen herrscht beim Thema Wärmeplanung Unmut. Bayern fordert in einem Antrag, dass der Bundesrat zum Wärmeplanungsgesetz den Vermittlungsausschuss anruft. Im Antrag heißt es, das Gesetz bürde den Ländern und in der Folge den Kommunen zusätzliche Aufgaben in erheblicher Zahl und von bedeutendem Umfang auf - ohne dass der Bund die damit einhergehende finanzielle Mehrbelastung nur ansatzweise ausgleiche oder in dieser Hinsicht auch nur konkrete Zusagen gemacht hätte.

Der Bundestag hat das Gesetz bereits beschlossen. Es ergänzt das Heizungsgesetz und soll zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Großstädte sollen bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen.

Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Das neue Heizungsgesetz gilt ab 2024 zunächst für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten.

Eva Huber, ARD Berlin, tagesschau, 15.12.2023 07:00 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell am 15. Dezember 2023 um 07:11 Uhr.