Deutschen Unternehmen drohen Milliardenzahlungen Brüssel geht gegen EEG-Rabatte vor
Die deutsche Industrie muss um ihre milliardenschweren Rabatte beim Ökostrom fürchten. Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt die Regelung gegen das Grundprinzip des fairen Wettbewerbs. Die Bundesregierung sieht das anders - und stellt sich stur.
Die EU-Kommission hat wegen der Stromrabatte für deutsche Unternehmen ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Nach Ansicht der EU-Kommission verstoßen die Vergünstigungen für Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch gegen die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs in Europa.
Konkret geht es darum, dass stromintensive Betriebe in Deutschland weitgehend von der Finanzierung von Solar-, Wind- und Biomasse-Anlagen befreit sind. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird stattdessen - über höhere Strompreise - zu einem erheblichen Teil von den Privatkunden bezahlt.
Milliardenschwere Rückzahlungen?
Auf die Industrie könnten nun milliardenschwere Rückforderungen zukommen. Denkbar ist, dass Brüssel eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fordern und bereits gewährte Subventionen zurückverlangen wird. Allerdings ist der Ausgang des Prüfverfahrens, das etwa ein Jahr dauern dürfte, noch offen. Die Bundesregierung hat nun einen Monat Zeit, um auf die Vorwürfe einzugehen.
Von möglichen Nachzahlungen der Industrie würden jene Stromkunden profitieren, die den Anteil der stromintensiven Betriebe am Ökostromausbau derzeit mittragen. Das EEG legt fest, dass Betreiber von Windparks, Solar- und Biogasanlagen auf 20 Jahre garantiert feste Vergütungen bekommen. Diese zahlen die Verbraucher per Umlage über den Strompreis. 2014 werden diese Umlagekosten auf etwa 23,5 Milliarden Euro steigen.
Bundesregierung: Rabatte gelten weiter
Die Bundesregierung bleib in einer ersten Reaktion auf die Brüsseler Entscheidung stur. Das EU-Verfahren enthalte keine Anordnung, die Ausnahmen für die Industrie unmittelbar zu stoppen, sagte eine Sprecherin von Energieminister Sigmar Gabriel (SPD). Darum würden die Rabatte erst einmal weiter gelten.
Die Entlastungen bei der Ökostromumlage stellten keine unerlaubten Beihilfen dar und seien mit EU-Recht vereinbar, so die Sprecherin weiter. Ob Unternehmen bereits Vorsorge in ihren Bilanzen für mögliche Rückzahlungen treffen müssten, hänge vom Einzelfall ab.