Umweltpolitik Mehr Recycling, weniger Abfall
Mehrweg statt Einweg: Die Bundesregierung arbeitet an mehreren Gesetzen und Regeln, die Recycling fördern und Wegwerfprodukte vermeiden sollen. Einige davon hat der Bundestag am Nachmittag beschlossen. Ein Überblick.
Wachsende Abfallberge, Vermüllung der Ozeane, Verschwendung fossiler Ressourcen: Um all dem mittel- bis langfristig einen Riegel vorzuschieben, arbeitet die Bundesregierung an mehreren Gesetzen und Regelungen, die für mehr Recycling und die Vermeidung von Müll sorgen sollen. Einige davon hat der Bundestag am Nachmittag verabschiedet. Es folgt ein Überblick über die einzelnen Maßnahmen.
Verbot von Einwegplastik
Die EU-Staaten haben sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, dass Wegwerfprodukte aus Kunststoff, für die es sinnvolle Alternativen gibt, vom 3. Juni 2021 an verboten werden. Dieses Verbot wird nun in nationales Recht umgesetzt: Vom kommenden Sommer an gibt es in Deutschland kein Plastikgeschirr und -besteck mehr zu kaufen, ebenso wenig Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonhalter oder Wattestäbchen aus Kunststoff. Auch Becher und Behälter aus Styropor werden aus dem Handel verbannt.
Gegen die Vernichtung von Retouren
Zwar ist aufgrund mangelhafter Datenlage unklar, wie viel Prozent der zurück geschickten Waren im Online-Handel vernichtet werden. Doch Experten gehen davon aus, dass der Anteil erheblich zu wachsenden Müllbergen beiträgt. Um dies künftig besser kontrollieren zu können, verpflichtet der Staat Online-Händler und Hersteller per Verordnung zu mehr Transparenz: Diese müssen dann dokumentieren, was mit zurückgeschickter Ware passiert. Außerdem gilt in Zukunft eine sogenannte "Obhutspflicht", die dem Staat eine rechtliche Handhabe gibt, gegen die Vernichtung von Retouren vorzugehen. Waren müssen gebrauchstauglich bleiben und dürfen nicht einfach in den Müll wandern.
Beteiligung an Reinigungskosten
Händler, die Einwegbecher oder Tabakwaren wie Zigaretten in Umlauf bringen, können künftig an den Entsorgungs- und Reinigungskosten beteiligt werden. Auf diese Weise sollen Händler und Hersteller dazu gebracht werden, verstärkt auf Mehrwegprodukte zu setzen. Die genaue Ausgestaltung der Regelung ist allerdings noch unklar.
Umweltfreundlicher Staat
Der Bund und ihm angegliederte Ämter, Behörden und Unternehmen werden verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen oder bei Großeinkäufen auf umweltfreundliche, ressourcenschonende Produkte zu setzen, die beispielsweise aus recyceltem Material sind. Auf diese Weise soll der Bund dafür sorgen, dass sich der Absatzmarkt für "grüne" Produkte vergrößert und stabilisiert. Und: Solange sich die Mehrkosten in Grenzen halten, sollen Dinge repariert werden.
Neues Batteriegesetz
Der Staat greift gesetzlich in den Wettbewerb zwischen den einzelnen Rücknahmesystemen ein. An sie sollen neue und vor allem einheitliche Anforderungen gestellt werden. Angestrebt wird eine Reyclingquote von 45 bis 50 Prozent. Tatsächlich liegt die Sammelquote aber jetzt schon bei gut 52 Prozent; deshalb gab es aus der Opposition zusätzliche Forderungen nach Maßnahmen wie beispielsweise einem Batteriepfand.
Rückgabe von Elektrogeräten
Wenn der Fön oder der Toaster streikt, soll es Verbrauchern leichter gemacht werden, ihre kaputten Elektrogeräte loszuwerden. Nach dem Willen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze sollen künftig auch große Supermärkte, die regelmäßig oder gelegentlich Elektroartikel im Sortiment haben, kleineren Elektroschrott zurücknehmen müssen. Bisher waren dazu nur Geschäfte mit einer großen Elektroabteilung verpflichtet. Größere Geräte müssen - wie bislang - nur dann zurückgenommen werden, wenn der Kunde ein neues kauft. Schulzes Gesetzentwurf muss noch im Kabinett abgestimmt werden.
Verbot von Plastiktüten
Das Kabinett hat das Verbot von klassischen Plastiktüten an der Ladenkasse schon Ende 2019 beschlossen. Mehr als eineinhalb Milliarden Tüten im Jahr will die Umweltministerin damit einsparen. Erlaubt bleiben dann nur noch dünne Beutel etwa für Obst oder Gemüse, ebenso wie stabilere Tüten. Allerdings hängt der Entwurf noch im parlamentarischen Verfahren fest.