Beihilfeverfahren eröffnet EU prüft staatliche Hilfe für IKB und SachsenLB
Die EU-Kommission hat wegen der Milliarden-Hilfen für die IKB und die SachsenLB ein Beihilfeverfahren eröffnet. Geprüft werden soll, ob es sich bei den Finanzspritzen für die beiden Institute um unerlaubte staatliche Beihilfen handelt. Im Visier der Kommission ist auch die WestLB.
Die EU-Kommission will die Rechtmäßigkeit der staatlichen Finanzhilfen für die angeschlagene Mittelstandsbank IKB und die SachsenLB eingehend untersuchen. Geprüft werden müsse, ob die Maßnahmen staatliche Beihilfen seien. Falls ja, sei zudem zu klären, ob sie den Vorschriften der EU zur Rettung von Unternehmen in Notlagen entsprächen, erkärte die Kommission.
Beide Banken waren wegen ihrer Investitionen am US-Hypothekenmarkt im Sommer 2007 in Schieflage geraten. Die staatliche KfW-Bank hatte der IKB daraufhin neun Milliarden Euro zur Absicherung von Risiken bereitgestellt. Der SachsenLB hatte eine Gruppe von Landesbanken eine vom Land Sachsen abgesicherte Kreditlinie von 17 Milliarden Euro eingeräumt.
Ergebnis der Untersuchungen offen
"Es kann vorkommen, dass der Staat tätig werden muss, wenn die Stabilität der Finanzmärkte bedroht ist", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Die Kommission müsse aber dafür sorgen, dass solche Interventionen den Wettbewerb nicht verzerrten. Sonst sei für die Bürger nicht verständlich, warum sie die Folgen einer Finanzkrise mit Steuergeldern für Banken tragen müssten, die zu hohe Risiken eingegangen seien. Die Kommission ergänzte, bei staatlichen Interventionen dieser Größenordnung sei eine eingehende Untersuchung üblich. Das Ergebnis sei offen.
"Probleme" auch bei WestLB
Die EU-Wettbewerbskommissarin sieht Klärungsbedarf auch bei dem kürzlich beschlossenen Milliardenpaket zur Sanierung der WestLB. "Die Hilfe für die WestLB ist uns noch nicht notifiziert worden, aber wir sind in engem Kontakt mit den deutschen Behörden, denn uns ist bewusst, dass es da auch ein paar Probleme gibt."
Die Eigentümer der WestLB - das Land NRW, die Sparkassen- sowie Landschaftssverbände - hatten am 8. Februar ein fünf Milliarden Euro teures Sanierungspaket für die krisengeschüttelte Bank geschnürt. Kroes' Äußerungen deuten darauf hin, dass die Kommission auch in diesem Fall ein Beihilfeverfahren eröffnen könnte.
Bundesregierung schließt weitere Hilfen nicht aus
Die Bundesregierung rechnet nicht mit Rückforderungen der EU-Kommission wegen der Milliarden-Hilfen. Deutschland habe der anstehenden Überprüfung seitens der EU-Behörde sogar zugestimmt, sagte der Sprecher von Finanzminister Peer Steinbrück, Torsten Albig. Die Hilfen seien unproblematisch, weil sie nicht geflossen seien, um das Institut vor Konkurrenz zu schützen, sondern vor Marktrisiken. Zudem sei an allen Rettungsaktionen auch die private Kreditwirtschaft beteiligt gewesen. Auf Nachfrage schloss der Sprecher nicht aus, dass weitere Zahlungen aus der Staatskasse oder seitens der KfW-Bankengruppe notwendig werden könnten. "Niemand kann Ihnen beantworten, wie die Situation in sechs oder acht Wochen ist", sagte er.