Kabinett billigt Gesetzentwurf Großbanken sollen ihr Testament machen
Die Regierung treibt die Bankenregulierung voran. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf, der die Trennung von Kunden- und Spekulationsgeschäften bei Banken vorschreibt. Zockenden Managern droht künftig Gefängnis. Neu sind auch "Banken-Testamente": Geldhäuser müssen Pläne für den Krisenfall vorlegen.
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Bankenregulierung auf den Weg gebracht. Ob die Pläne in der laufenden Legislaturperiode noch umgesetzt werden können, ist allerdings fraglich. Denn der Opposition geht die Vorlage der Bundesregierung nicht weit genug. Sie könnte die Verabschiedung des Gesetzes zwar nicht im Bundestag stoppen, aber im Bundesrat erheblich verzögern.
Einführung von "Banken-Testamenten"
Der bereits im Vorfeld der Kabinettssitzung bekannt gewordene Entwurf enthält drei wesentliche Elemente. Eines sind die sogenannten "Banken-Testamente". Systemrelevante Institute, deren Pleiten das ganze deutsche Finanzsystem ins Wanken bringen könnten, müssen sich demnach besser auf Krisenfälle vorbereiten. Die Banken selbst müssen dafür einen Notfallplan ausarbeiten. Darin sollen sie auflisten, wie sich im Fall existenzbedrohender Finanzprobleme neues Kapital beschaffen wollen. Diese Sanierungspläne sollen zudem für verschiedene denkbare Szenarien Wege beschreiben, wie sich die jeweilige Bank ohne Staatshilfe selbst retten kann.
Zudem erstellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) Pläne, wie die betreffenden Institute im Krisenfall geordnet abgewickelt können. Die BaFin selbst hatte bereits im November von den systemrelevanten Banken in Deutschland die Ausarbeitung von Testamenten bis Ende 2013 verlangt. Bislang sind das Verfahren und die genauen Anforderungen aber noch nicht gesetzlich geregelt.
Abtrennung von Risikogeschäften
Ein weiteres Element des Gesetzentwurfs betrifft die Verpflichtung großer Banken, das klassische Kundengeschäfte von risikoreichen Geschäften zu trennen, die die Institute mit ihrem eigenen Kapital durchführen. Unter dem Dach einer Holding müssen demnach künftig zwei getrennte Institute geführt werden. Der Eigenhandel auf eigene Rechnung, der Hochfrequenzhandel mit leistungsstarken Computern sowie die Kreditvergabe an Hedgefonds und andere Beteiligungsfirmen müssen in ein eigenes Institut ausgegliedert werden. Damit will man die Einlagen der Sparer von diesen spekulativen Geschäften abschirmen.
Allerdings gilt die Vorschrift nur für Banken, bei denen die riskanten Geschäfte einen großen Teil der Bilanzsumme ausmachen - mehr als 20 Prozent oder insgesamt mehr als 100 Milliarden Euro. Deshalb werden von der vorgeschriebenen Trennen nur wenige Institute in Deutschland betroffen sein. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sprach von zehn bis zwölf Banken, nannte aber keine Namen.
Bankmanagern drohen Gefängnisstrafen
Der dritte Kernpunkt des Regierungsvorlage regelt die möglichen Strafen für Spitzenmanager von Banken und Versicherungen, die ihre Institute in eine finanzielle Schieflage stürzen. Wenn sie ihre Sorgfaltspflicht beim Risikomanagement vorsätzlich verletzen, drohen ihnen laut Entwurf Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Bislang mussten Bankmanager in solchen Fällen kaum mit strafrechtlichen Folgen rechnen.