Eilantrag gegen GDL-Pläne Bahnstreik vor Gericht
Die Deutsche Bahn geht juristisch mit einem Eilantrag gegen den GDL-Streik vor. Wie hoch liegen dafür die juristischen Hürden? Wie läuft das Gerichtsverfahren ab?
Ist das Streikrecht vom Grundgesetz garantiert?
Ja, das ist es. Im Grundgesetz steht zwar nicht ausdrücklich ein Satz wie etwa "jede Gewerkschaft hat das Recht zu streiken". Aber in Artikel 9 ist ausdrücklich das Recht geregelt, Gewerkschaften zu gründen.
Es ist anerkannt, dass der Arbeitskampf mit das wichtigste Recht einer Gewerkschaft ist. Das Streikrecht ist also ein Grundrecht und damit ein hohes Gut. Das wird auch von allen Seiten immer wieder betont. Allerdings gibt es auch gewisse rechtliche Grenzen für einen Streik. Die macht jetzt die Bahn geltend, und darum wird es vor Gericht jetzt gehen.
Was sind das für rechtliche Grenzen?
Rechtliche Grenzen für einen Streik sind unter anderem: Der Streik muss ein Ziel verfolgen, das man auch wirklich in einem neuen Tarifvertrag regeln kann, also etwa Lohn oder Arbeitsdauer. Es darf also zum Beispiel kein rein politisch motivierter Streik sein. Eine weitere Grenze: Der Streik muss zur Erreichung des Ziels auch "verhältnismäßig" sein. Vereinfacht gesagt muss er das letzte Mittel sein und darf nicht übertrieben hart ausfallen.
"Verhältnismäßig" ist ein dehnbarer Begriff, bei dem die Gerichte den Gewerkschaften in der Regel einen großen Spielraum lassen. Die Hürden dafür, dass ein Gericht mit diesem Argument einen Streik stoppt, sind tendenziell eher hoch.
Gab es bereits ähnliche Gerichtsverfahren?
Vergleichbare Prozesse zum Bahnstreik gab es schon in den Jahren 2014 und 2021, bei denen die Bahn jeweils verloren hat. Bei einem umfassenden Streik im März 2023 hatte ein Gericht in Hamburg aber zum Beispiel angeordnet, dass der Elbtunnel im Notbetrieb offen bleiben müsse. Im Mai vergangenen Jahres wurde ein 50-stündiger Warnstreik der Bahngewerkschaft EVG durch einen gerichtlichen Vergleich abgewendet - auch das immer eine denkbare Variante. Wie es nun im aktuellen Fall vor Gericht ausgeht, kann man aber nicht vorhersagen.
Wie läuft das Verfahren jetzt ab?
Bei Gerichtsprozessen denkt man häufig an monatelange Verfahren. So ein Eilverfahren wie hier kann aber auch innerhalb kurzer Zeit entschieden werden - sogar innerhalb von Stunden.
Die Deutsche Bahn hat einen Eilantrag eingereicht, und zwar beim Arbeitsgericht Frankfurt. Am Montag soll ab 18 Uhr verhandelt werden. Dabei werden dann im Gerichtssaal die Argumente ausgetauscht. Nach einer Entscheidung könnte die unterlegene Seite Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht in Frankfurt einlegen.
Sollte der Streik von den Arbeitsgerichten verboten werden, könnte die Gewerkschaft noch einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellen.
Womit argumentiert die Bahn?
Wie schon in der Vergangenheit argumentiert die Bahn, der angekündigte Streik sei nicht verhältnismäßig, also zu hart. Interessant ist, dass jetzt wohl ein weiteres Argument hinzukommt: Im vergangenen Sommer hatte die GDL eine Genossenschaft namens "Fair Train" gegründet - unter anderem mit dem Ziel, Lokführer an die Bahn zu verleihen. Darin sieht die Bahn einen Interessenkonflikt: Eine Gewerkschaft darf nicht gleichzeitig auch als Arbeitgeberin auftreten. Dies sei hier aber der Fall, sagt die Bahn und will feststellen lassen, dass die Gewerkschaft damit ihre Tariffähigkeit verloren habe. Deshalb hat sie geklagt. Hierbei handelt es sich aber um eine andere Klage, die schon vor einigen Tagen eingereicht wurde.
In dem Eilverfahren jetzt geht es um den angekündigten Streik ab Mittwoch. Das sind also grundsätzlich zwei Baustellen. Und dennoch: Die Bahn hat angekündigt, das Argument "fehlende Tariffähigkeit" auch in die aktuellen Verhandlungen über den Streik einzubringen.