Umfrage des ifo-Instituts Die meisten Firmen gleichen Inflation mit Prämie aus
Eine deutliche Mehrheit der deutschen Unternehmen zahlt ihren Beschäftigten einen Inflationsausgleich. Laut einer Studie des ifo-Instituts sind es fast drei Viertel. Weitere wollen folgen.
Knapp drei Viertel der deutschen Unternehmen haben ihren Beschäftigten einer Umfrage zufolge bereits einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich bezahlt. Das gaben 72 Prozent der Personalleiter an, wie das Münchner ifo-Institut zu seiner Erhebung mitteilte. Weitere 16 Prozent planen danach, diese Prämie demnächst auszuzahlen.
"Grund für die Auszahlung dieser Prämie ist vor allem eine höhere Motivation ihrer Mitarbeitenden", sagte ifo-Expertin Daria Schaller. Bei 27 Prozent sei die Auszahlung zudem Teil eines Tarifabschlusses. Nur zwölf Prozent der Befragten wollten keine Prämie auszahlen.
Bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei
Die Inflationsausgleichsprämie erlaubt es Arbeitgebern seit dem 26. Oktober 2022, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Dies hatte die Bundesregierung als Teil des dritten Entlastungspakets angesichts erhöhter Energiepreise festgelegt.
Mit zunehmender Unternehmensgröße steigt die Bereitschaft zur Inflationsausgleichsprämie: Bei Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden sind es 93 Prozent, bei kleineren Betrieben 84 Prozent, die sie gewähren. Industriebetriebe zahlen mit 93 Prozent (vollzogen oder geplant) häufiger als Unternehmen im Handel (86 Prozent) und bei den Dienstleistern (85 Prozent).
Prämie kann noch bis Ende des Jahres gezahlt werden
71 Prozent der befragten Personalleiter sehen die Prämie als zusätzliche Möglichkeit, die Beschäftigten zu motivieren. Gut die Hälfte (56 Prozent) nutzt damit den steuerlichen Vorteil aus. 49 Prozent geben als Grund ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt an. "Kleine Firmen stellen vor allem die Motivation ihrer Belegschaft in den Vordergrund, große Unternehmen zahlen öfter bei einem Tarifabschluss", sagte ifo-Expertin Schaller.
Die Möglichkeit der Auszahlung dieser Prämie gilt bis Ende 2024. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. In manchen Tarifverträgen wurde die Prämie zudem als allgemeinverbindlich beschlossen.