Unzulässige Deals mit US-Konzernen Brüssel knöpft sich Steueroasen vor
Im Streit um Steuervergünstigungen für US-Technologiekonzerne macht die EU-Kommission Ernst: Sie will Irland vor Gericht bringen, weil es sich weigert, 13 Milliarden an Steuern von Apple einzutreiben. Und sie nimmt Luxemburg und Amazon ins Visier.
Seit Langem wird über Steuervergünstigungen für US-Großkonzerne in einigen EU-Staaten gestritten - jetzt schafft die EU-Kommission Fakten: Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kündigte an, Irland vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, weil es sich weigert, 13 Milliarden Euro an Steuern von Apple zurückzuholen. Das aber muss es nach Einschätzung der Kommission. Die Behörde argumentiert, Dublin habe Apple zwischen 2003 und 2014 unerlaubte Vergünstigungen zukommen lassen und hatte dem Land 2016 ein Ultimatum gestellt, das Geld einzutreiben.
Auch Luxemburg und Amazon im Visier
Ähnlich geht die die EU-Kommission gegen Luxemburg und den Online-Versandhändler Amazon vor. Luxemburg müsse 250 Millionen Euro von dem US-Konzern eintreiben, weil es dem Unternehmen unzulässige Vorteile in dieser Höhe eingeräumt habe, erklärte die EU-Kommission. Das sei nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, weil Amazon dadurch wesentlich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen.
Nach den Ermittlungen der EU-Kommission wurden fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht versteuert. Acht Jahre lang hatte sich der Onlinehändler demnach zwischen 2006 und 2014 arm gerechnet - und zwar mit Hilfe maßgeschneiderter Gesetze der Steueroase Luxemburg. Amazon bezahlte gigantische Lizenzgebühren an eine Phantom-Holding namens Amazon Europe Holding Technologies. Eine virtuelle Firma, die nichts leistete, keinen einzigen Mitarbeiter beschäftigte, und die vor allem keinen einzigen Cent Steuern in Luxemburg bezahlen musste.
Der Online-Händler wies die Vorwürfe zurück: "Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben", hieß es in einer Stellungnahme.
Amazon änderte Praxis
Laut den EU-Beihilfevorschriften sind gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen verboten. Die Kommission hatte die Steuerregelungen Luxemburgs mit Amazon seit 2014 genauer unter die Lupe genommen.
Im Visier stand vor allem ein Abkommen aus dem Jahr 2003, das den Zugriff der Steuerbehörden auf Amazon begrenzte. Amazon hatte zu dem Zeitpunkt seine Europazentrale in Luxemburg und versteuerte seine Gewinne dort zentral. In der Zwischenzeit hat der Konzern seine Praxis geändert. Seit 2015 versteuert der Internet-Riese seine Erträge in anderen, einzelnen europäischen Ländern - darunter auch Deutschland und Italien.
Luxemburg behält sich zwar alle rechtlichen Schritte gegen die Kommissionsentscheidung vor, muss sich aber darauf einstellen, die Millionen plus Zinsen von Amazon nachzufordern - oder andernfalls wie Irland vor dem EuGH verklagt zu werden.