Mordfall Lübcke Geständnis, Widerruf und viele Fragen
Das zurückgezogene Geständnis von Stephan E. im Fall Lübcke liefert tiefe Einblicke in die Psyche und das angebliche Motiv des mutmaßlichen Täters. Es wirft aber auch viele Fragen auf.
Der Moment, in dem Walter Lübcke zum Feindbild für die rechtsextreme Szene wurde, dauerte nur wenige Sekunden. Bei einer Bürgerversammlung im nordhessischen Lohfelden informierte der Kasseler Regierungspräsident die Bürger im Oktober 2015 über eine geplante Erstaufnahmeunterkunft für Flüchtlinge. Rund 800 Menschen waren damals gekommen. Einige äußerten lautstark ihren Protest über die Flüchtlingspolitik.
"Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten", sagte der CDU-Politiker daraufhin. "Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist." Die Szene wurde in einem Handyvideo festgehalten. Darin zu hören ist auch, wie jemand ruft: "Ich glaub's nicht". Und: "Verschwinde!". Es ist wohl die Stimme von Stephan E., jenem mehrfach vorbestraftem Rechtsextremisten, der nun beschuldigt wird, Lübcke ermordet zu haben.
Detailliertes Bild zu möglichem Tatmotiv
Stephan E., ein 45-jähriger Familienvater, sitzt seit mehr zwei Wochen in Untersuchungshaft. Die Ermittler der Soko "Liemecke" hatten seine DNA-Spur an der Leiche von Walter Lübcke entdeckt, der in der Nacht des 2. Juni 2019 auf seiner Terrasse in Wolfhagen-Istha mit einem Kopfschuss getötet worden war. Dass er auf dem Video zu hören ist, soll E. selbst ausgesagt haben. Nach Recherchen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" formt sich mittlerweile ein detaillierteres Bild, das auf ein mögliches Motiv der Tat schließen und doch viele Fragen offen lässt.
Acht Stunden lang sprach der Rechtsextremist mit den Ermittlern und gestand dabei den Mord an Lübcke. Er soll zudem einige Details zur Tat, der Vorbereitung und seinem angeblichen Motiv preisgegeben haben. Außerdem soll er Waffenverstecke verraten und die Namen der beiden Männer, die ihm die Tatwaffe vermittelt und besorgt haben sollen, genannt haben. Auch sie sitzen inzwischen in Untersuchungshaft. Das Geständnis von Stephan E. sollen die Ermittler vorsichtshalber per Video aufgezeichnet haben.
Inzwischen hat der mutmaßliche Mörder seine Angaben allerdings widerrufen. Sein Anwalt soll vor dem Haftrichter betont haben, es gebe "berechtigte Zweifel" am Zustandekommen des Geständnisses. Ob die Aussagen unter Druck entstanden seien, wie der Richter fragte, wollte der Verteidiger offenbar nicht näher präzisieren. Er soll eine spätere Stellungnahme angekündigt haben.
Acht Stunden sprach Stephan E. mit den Ermittlern und gestand dabei die Tat. Mittlerweile hat er das Geständnis widerrufen.
Schon vorher zwei Mal an Lübckes Haus
Tatsächlich liefert das ursprüngliche Geständnis tiefe Einblicke in die Gedankenwelt eines Mannes, der bereits vor Jahren durch politisch motivierte Straftaten aufgefallen war. Den Mord, so soll E. den Beamten erzählt haben, habe er wortlos begangen. Inzwischen tue ihm die Tat "unendlich Leid", sie sei "unverzeihlich". Und bezogen auf Lübckes Rede - niemand müsse für seine Worte sterben. Schon zwei Mal, in den Jahren 2017 und 2018 soll er - bewaffnet - zum Wohnhaus von Lübcke gefahren sein, erzählte Stephan E. den Ermittlern. Die Anschrift habe er angeblich über eine Suche bei Google gefunden. Hinterher allerdings sei er stets froh gewesen, den Politiker nicht ermordet zu haben.
Eigentlich, so soll Stephan E. erzählt haben, habe er sich in den vergangenen Jahren von der rechten Szene gelöst. Er habe ein normales Leben führen wollen. Mit Frau, Kindern und Job. Sein früheres Weltbild sei falsch gewesen, so der mutmaßliche Mörder. Dann aber sei es zu einer Begegnung gekommen. Irgendwann im Jahr 2013 oder 2014 will Stephan E. bei seinem Arbeitgeber einem alten Weggefährten begegnet sein: Markus H. Beide sollen sich noch aus Zeiten einer Neonazi-Kameradschaft kennen. Gemeinsam waren sie zudem am 01. Mai 2009 in Dortmund dabei, als rund 400 Rechtsextremisten eine Gewerkschaftsdemonstration attackierten. Stephan E. wurde damals wegen Landfriedensbruch zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Danach will er Markus H., bei dessen Verhaftung die Ermittler NS-Devotionalien gefunden haben sollen, aus den Augen verloren haben. Bis dieser Jahre später als Leiharbeiter wieder in seinem Betrieb auftauchte – und ihn zur Veranstaltung des Kasseler Regierungspräsidenten mitgenommen haben soll.
Schutz vor angeblich überhand nehmender Kriminalität
Markus H. soll Stephan E. zudem in den Schützenverein gebracht haben, wo der mutmaßliche Mörder später für Bogenschießen zuständig war. Um seine Familie vor angeblich überhand nehmender Kriminalität von Ausländern zu schützen, so soll Stephan E. in seinem Geständnis behauptet haben, habe er sich ab 2014 Schusswaffen besorgt. Der Staat, so der Rechtsextremist, verliere doch immer mehr an Kontrolle. Daher habe er Markus H. gefragt, ob dieser ihm eine Waffe besorgen könne. Der alte Weggefährte soll ihn dann an den 64-jährigen Elmar J. vermittelt haben. Zwischen 2014 und 2018 erwarb Stephan E. von J. nach eigenen Angaben insgesamt fünf Schusswaffen. Darunter eine Maschinenpistole vom Typ Uzi, eine Pump-Gun und die spätere Tatwaffe, einen Revolver Kaliber 38.
Woher diese Waffen ursprünglich stammen, und ob weitere in die rechte Szene verkauft wurden, gehört zu den Fragen, die Ermittler nun zu klären versuchen.
Videos von islamistischen Anschlägen
Der Entschluss Walter Lübcke zu töten, so soll Stephan E. den Ermittlern erläutert haben, sei Stück für Stück gewachsen. Mehrere Ereignisse seien für ihn ausschlaggebend gewesen: Die Kölner Silvesternacht 2016, der Lkw-Anschlag in Nizza im Juli 2016, bei dem mehr als 80 Menschen starben. Oder der islamistische Mord an zwei skandinavischen Rucksack-Touristinnen in Marokko im Dezember 2018. Immer wieder habe er sich Videos von islamistischen Terroranschlägen angeschaut - und all dies auf den Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke projiziert. Darüber geredet haben will Stephan E. mit niemandem. Er habe sich alleine radikalisiert, soll er behauptet haben.
In Untersuchungshaft steht Stephan E. inzwischen unter ständiger Beobachtung. Er wurde mittlerweile in die Krankenabteilung verlegt, da es Anzeichen für eine Depression gibt. Außerdem soll er seit Haftbeginn mit Medikamenten behandelt worden sein. Demnächst soll ein Gutachter hinzugezogen werden, der den psychischen Zustand von E. analysieren soll. Schon vor mehr als zwanzig Jahren, in einem Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden - damals ging es um einen versuchten Bombenanschlag auf eine Asylunterkunft in Hessen - wurde bei Stephan E. das Borderline-Syndrom diagnostiziert. Eine Persönlichkeitsstörung, die als psychische Erkrankung gilt.
Sein Anwalt, der Dresdener Strafverteidiger Frank Hannig, erklärte auf Nachfrage: "Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich die Ermittlungen nicht kommentieren. Ich bin dabei, mich gemeinsam mit meinem eigens eingerichteten Team einzuarbeiten und die Akten zu sichten."