Gericht untersagt Hass-Botschaften Hildmann droht hohes Ordnungsgeld
Der ehemalige Grünen-Politiker Volker Beck ist seit mehr als einem Jahr Ziel homosexuellenfeindlicher und antisemitischer Beleidigungen durch den Verschwörungsideologen Attila Hildmann. Jetzt erzielte Beck erstmals vor Gericht einen Erfolg gegen Hildmann.
Beleidigungen und Hass-Attacken gegen ihn kann der ehemalige Grünenpolitiker Volker Beck kaum noch zählen. Der Verschwörungsideologe und prominente Kochbuch-Autor Attila Hildmann hat es besonders auf ihn abgesehen. Wiederholt hetzte er gegen Beck wegen dessen Einsatzes für die LGBTQI-Bewegung und seines Engagements für Israel und die jüdische Gemeinschaft in Deutschland.
Auf dem Messengerdienst Telegram, bei dem Hildmann zeitweise mehr als 100.000 Anhänger folgten, beleidigte er Beck öffentlich - mit dem Begriff "Judenschwuchtel" - und bedrohte ihn. Auf Antrag Becks erließ jetzt nach Informationen des ARD-Politikmagazins Kontraste das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Hildmann. Sollte er die Beleidigung wiederholen, drohen ihm in jedem Fall 250.000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise eine Ordnungshaft von sechs Monaten.
Beck, der gegen Hildmann auch strafrechtlich vorgeht, kommentierte den Beschluss erleichtert: "Seine Verleumdungen und Beleidigungen mir gegenüber kann er sich in Deutschland zumindest nicht mehr leisten. Dem hat das Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben", so Beck, der langjähriger Sprecher des Lesben- und Schwulenbandes (LSVD) war.
Hildmann ist in der Türkei abgetaucht
Hildmann, der neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, ist seit Monaten in der Türkei abgetaucht. Ende März hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mitgeteilt, dass sie einen Haftbefehl gegen Hildmann unter anderem wegen Volksverhetzung nicht vollstrecken könne, da er sich in der Türkei aufhalte.
Beck kritisiert in diesem Zusammenhang das späte Einschreiten der Strafermittlungsbehörden. Staatsanwaltschaft und Polizei in Brandenburg und Berlin hätten lange gezögert, "bis der feige Möchtegern-Samurai unter Erdogans Schürze Zuflucht suchte", so Beck gegenüber Kontraste. Sollte er seine Hetze wiederholen, werde es dank des angedrohten Ordnungsgeldes von 250.000 Euro finanziell eng, wenn er jemals wieder deutschen Boden betrete: "Er bekommt dann finanziell nicht so schnell wieder Boden unter die Füße."
Becks Klage wurde von der gemeinnützigen Organisation HateAid finanziell unterstützt. Josephine Ballon, Head of Legal von HateAid, begrüßte den Gerichtsbeschluss. Die einstweilige Verfügung mache deutlich, dass es sich für Betroffene lohne, sich gegen solche Äußerungen zu wehren: "Die Entscheidung stärkt Betroffene deutschlandweit und zeigt, dass die Justiz nicht kapituliert, wenn Messengerdienste wie Telegram systematisch für strafbare und verhetzende Äußerungen missbraucht werden", so Ballon. HateAid ist eine gemeinnützige Organisation und Beratungsstelle für Betroffene von digitaler Gewalt, sowie Prozesskostenfinanzierer.