Rechtsextreme Feindeslisten Betroffene fühlen sich allein gelassen
Seit Jahren kursieren Feindeslisten in rechtsextremen Kreisen. Auch der Kasseler Regierungspräsident Lübcke stand auf einer. FAKT-Recherchen zeigen: Ob Betroffene informiert werden, hängt von der zuständigen Behörde ab.
Die Polizei hat noch immer keine einheitlichen Regeln zum Umgang mit sogenannten Feindeslisten, das ergaben Recherchen des ARD-Magazins FAKT. Auf einer solchen Liste hatte unter anderem auch der getötete Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke gestanden.
Die FAKT-Recherchen zeigen, dass es in den Bundesländern gravierende Unterschiede gibt, wenn es darum geht, in solchen Fällen Ermittlungen aufzunehmen und Betroffene zu benachrichtigen. Die Folge: Menschen, die von Rechtsextremen bedroht werden, fühlen sich eingeschüchtert und vom Staat allein gelassen.
Politiker, Journalisten und Aktivisten
Das Magazin recherchierte anhand einer Liste, die Anfang des Jahres auf einer öffentlich zugänglichen Internetplattform erschienen war. Veröffentlicht hatten diese offenkundig Rechtsextreme. Sie trug die Überschrift "#WirKriegenEuchAlle(e)". Rund 200 Namen und Adressen stehen auf dieser Liste, darunter Politiker, Journalisten oder Aktivisten. Die meisten von ihnen leben in Deutschland. Die Betreiber der Plattform löschten den Beitrag, im Netz ist er aber immer noch zu finden.
FAKT kontaktierte Polizeibehörden in 13 Bundesländern, in denen auf der Liste genannte Menschen leben sollen. Das ARD-Magazin fragte jeweils nach Ermittlungen und dem Umgang mit Betroffenen. In den Antworten wurde immer wieder darauf hingewiesen, eine Einschätzung müsse für jeden Fall einzeln getroffen werden. Entscheidend dafür, wie ernst die Feindesliste genommen wurde, war aber offenbar vor allem der Wohnort des jeweils Genannten.
Große Unterschiede in den Ländern
In einigen Bundesländern ergriff die Polizei frühzeitig die Initiative. In Hessen trafen sich Ermittler persönlich mit Menschen, deren Daten veröffentlicht wurden. "Grundsätzlich ist die Polizei bestrebt, die auf solchen Listen stehenden Personen über diesen Umstand zu informieren", heißt es aus dem hessischen LKA. Auch in Thüringen entschied man sich, den Aufgeführten Bescheid zu geben. Das dortige LKA schrieb: "Die Benachrichtigung diente der Sensibilisierung der Betroffenen." In Bayern schickte das LKA den Betroffenen gleich Formulare für Strafanzeigen zu.
Weitaus weniger Aufwand betrieben die Landeskriminalämter in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Sie überließen die Entscheidung über eine Benachrichtigung den örtlichen Polizeidienststellen. In Rheinland-Pfalz schrieb das LKA ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung, man prüfe noch immer, inwiefern die Betroffenen "zu informieren und zu sensibilisieren sind".
In Sachsen-Anhalt hieß es, zwei Betroffene hätten sich von alleine an die Polizei gewandt und seien einer möglichen Information durch die Behörden zuvorgekommen. Beim Polizeipräsidium des Landes Brandenburg ließ man die Genannten über die Liste im Dunkeln, stellte nach eigenen Angaben aber trotzdem Anzeige. Im Gegensatz dazu fand das LKA in Baden-Württemberg "keine Hinweise auf eine Straftat". Auch hier benachrichtigten die Ermittler von sich aus keine Betroffenen. Gleiches gilt für Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin.
"Warum geben die mir nicht Bescheid?"
Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte eine Gefährdungsbewertung erstellt und diese an die Landeskriminalämter weitergeleitet. Demnach gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass die auf der Liste genannten Personen gefährdet waren. Es ist aber unklar, wie das BKA zu dieser Einschätzung gelangte, denn die Verfasser sind auch ihm unbekannt. Die Behörde wollte seine Bewertung nicht erläutern, teilte FAKT aber schriftlich mit, grundsätzlich werde keine generelle aktive Unterrichtung der Betroffenen vorgenommen, da "dies zu einer aus polizeilicher Sicht nicht gerechtfertigten Verunsicherung führen würde".
FAKT sprach mit einer Reihe von Menschen, die auf dieser Feindesliste stehen. Einer von ihnen ist Jean Peters, Aktionskünstler und Gründer des "Peng-Kollektivs". Nach dem Tod von Walter Lübcke wandte er sich an das Berliner LKA. Dieses räumte ein, von der Veröffentlichung seiner Daten zu wissen. "Man fragt sich: Warum geben die mir nicht Bescheid? Sodass ich eventuell die Freiheit habe, mich zu entscheiden: Wie will ich darauf reagieren?", so Peters gegenüber FAKT.
Staatsanwaltschaft sieht keine Bedrohung
Auch Bernhard Amelung aus dem badischen Freiburg wird auf der Liste genannt. Der Lokaljournalist erfuhr davon aber erst durch das Schreiben einer Organisation, die sich für Opfer rechtsextremer Gewalt einsetzt. Er stellte daraufhin Anzeige bei der Kriminalpolizei, doch die Hilfe, die er sich erhofft hatte, sei ausgeblieben. Amelung im FAKT-Interview: "Das wird geschäftsmäßig abgehandelt, ohne großes Interesse. Ohne auch mal zu überlegen, dass in der Vergangenheit durchaus Namen von Journalisten, von Politikern, von Aktivisten auf Listen standen, denen tatsächlich etwas passiert ist."
Die Staatsanwaltschaft kam indes zu der Einschätzung, die Veröffentlichung seiner Daten habe keinen Straftatbestand erfüllt, und stellte das Verfahren ein - unter anderem, weil sein Name in einem Internet-Telefonbuch stehe. Bei der Ankündigung "Wir kriegen euch alle" handelte es sich demnach um keine Bedrohung, da es dabei um kein konkretes Verbrechen gehe.
Behörden in ganz Deutschland bearbeiten dieselbe Liste
Außerhalb von Freiburg erfuhr niemand von Amelungs Anzeige. Dabei hatten auch Staatsanwaltschaften in anderen Bundesländern ihre Arbeit aufgenommen. Auf ganz Deutschland verteilt beschäftigten sich im ersten Halbjahr Strafverfolgungsbehörden mit den gleichen Fällen und derselben Liste. Zum Teil ermittelten sie sogar wegen unterschiedlicher Tatverdachte.
Geht es nach der Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic (B‘90/Grüne), soll sich all das in Zukunft ändern: "Das Problem ist einfach, dass diese Informationen nirgendwo zusammenlaufen", sagt die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Sie fordert Konsequenzen. "Es kann meiner Ansicht nach nicht sein, dass alles an die jeweiligen Bundesländer delegiert wird und man dort entscheidet, ob es sinnvoll ist, einzelne Personen zu informieren." Die Bundesregierung müsse beim Bundesinnenministerium eine Stelle schaffen, die solche Fälle koordiniert.