BGH-Verhandlung Haftet YouTube für Urheberrechtsverletzungen?
Schon fast zehn Jahre dauert der Rechtsstreit zwischen dem Musikproduzenten Peterson und YouTube. Nun soll der BGH entscheiden: Haftet die Videoplattform für illegal hochgeladene Musik?
Wer streitet gegen wen?
Diesmal ist es nicht die Verwertungsgesellschaft GEMA, die YouTube verklagt, sondern ein Musikproduzent. Die GEMA hatte sich 2016 überraschend mit YouTube außergerichtlich geeinigt und eine Lizenzvereinbarung abgeschlossen. Gesperrte Videos wurden freigeschaltet.
Nun aber will Musikproduzent Frank Peterson zu Ende bringen, was die Gema einst begonnen hat: gerichtlich klären zu lassen, ob YouTube für illegal hochgeladene Musik haftet.
Was will der Musikproduzent erreichen?
Peterson hat nach eigenen Angaben das Album "A Winter Symphony" der britischen Sängerin Sarah Brightman produziert und die ausschließlichen Rechte daran inne. Deshalb will er unter anderem erreichen, dass YouTube private Konzertmitschnitte der "Winter Symphony"-Tour sperrt. Gleiches gilt für Bilder der Künstlerin, unterlegt mit Liedern aus dem Album. Der Musikproduzent sieht dadurch seine Urheberrechte verletzt. Doch ist YouTube verpflichtet, derartige Videos zu sperren? Muss YouTube vielleicht sogar von sich aus nach illegalen Clips suchen?
Wie hat die Vorinstanz - das OLG Hamburg - entschieden?
Im Juni 2015 entschied das Oberlandesgericht Hamburg: YouTube habe die Urheberrechtsverletzungen weder selbst begangen, noch sich den illegalen Inhalt zu Eigen gemacht. Die Videoplattform haftet deshalb erst dann, wenn ihr eine konkrete Rechtsverletzung mitgeteilt wird. Das heißt, sie muss das Video dann sperren. Aktiv aber muss sie nicht überwachen, was ihre Nutzer hochladen.
Worum geht es jetzt beim Bundesgerichtshof?
Der Bundesgerichtshof verhandelt nun über die Revision, die er selbst zugelassen hatte. Das heißt, die Karlsruher Richter möchten eine Grundsatzentscheidung fällen. Ob es noch heute ein Urteil gibt, ist jedoch unklar - am Vormittag wird erst einmal verhandelt.