Beschluss des Parlaments Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin
Die Bundestagswahl muss in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Das beschloss der Bundestag. Grund sind die Wahlpannen. Weil der Beschluss vermutlich vor dem Verfassungsgericht angefochten wird, steht noch kein Termin fest.
Wegen zahlreicher Pannen soll in Teilen von Berlin die Bundestagswahl vom vergangenen Jahr wiederholt werden. Das beschloss der Bundestag und folgte damit einer entsprechenden Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses. In 431 Berliner Wahlbezirken sollen Wählerinnen und Wähler demnach erneut die Erst- und Zweitstimme abgeben.
Unklar ist allerdings, wann die Teilwiederholung stattfinden soll - denn es ist wahrscheinlich, dass der Parlamentsbeschluss noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Deshalb könnte sich die Abstimmung bis 2024 hinziehen.
Auch Landtagswahl wird wohl wiederholt
Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten sowie falsche oder fehlende Stimmzettel, weshalb einige Wahllokale sogar vorübergehend geschlossen wurden. Vielerorts blieben die Wahllokale wegen des Andrangs und der Verzögerungen bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits Prognosen und Hochrechnungen kursierten.
Parallel zur Bundestagswahl fand damals in Berlin auch die Wahl zum Abgeordnetenhaus statt. Über deren Wiederholung will das Landesverfassungsgericht am Mittwoch entscheiden. In der mündlichen Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Wahl des Berliner Landesparlaments komplett wiederholt werden dürfte.