Bundestag Wahlperiode könnte verlängert werden
Der Bundestag soll nur noch alle fünf statt alle vier Jahre gewählt werden. In der Wahlrechtskommission schloss sich nun auch der Unions-Obmann den Ampelvorschlägen an. Wann die Reform umgesetzt wird, ist aber noch offen.
Für eine mögliche Verlängerung der Wahlperiode des Deutschen Bundestags von vier auf fünf Jahre gibt es jetzt die nötige Mehrheit. In der abschließenden Sitzung der Bundestagskommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit beschloss am Donnerstagabend ihren Abschlussbericht mit zahlreichen Empfehlungen - einschließlich der Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre.
Auch die Union stimmte dabei für den Vorschlag von SPD, Grünen und FDP. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa ist aber noch offen, für welche Wahl dies erstmals gelten soll.
"Mehr Zeit für Reformen"
"Der Gesetzgeber hätte mit einem zusätzlichen Jahr mehr Zeit für die Umsetzung struktureller Reformen, ohne durch die Phase der Regierungsbildung und des Wahlkampfs unterbrochen zu werden", sagte der Obmann der FDP in der Kommission, Konstantin Kuhle, der dpa. "Mit einer fünfjährigen Wahlperiode wäre die demokratische Legitimation trotzdem hinreichend gewährleistet."
Mit der beschlossenen Verkleinerung des Bundestags habe das Parlament gezeigt, dass es in der Lage sei, sich selbst zu reformieren, sagte Kuhle. "Erst nachdem dies gelungen ist, ist nun eine Verlängerung der Wahlperiode angezeigt."
15 von 16 Landtagen werden alle fünf Jahre gewählt
Die CDU/CSU hatte sich schon während der Beratungen der Kommission offen dafür gezeigt, dass der Bundestag nur noch alle fünf Jahre gewählt wird, aber erst in der letzten Sitzung stimmte ihr Obmann Ansgar Heveling ausdrücklich der Ampelempfehlung zu. "Eine moderate Verlängerung um ein Jahr gibt die Möglichkeit, kontinuierlicher und stabiler Gesetzgebungsarbeit machen zu können", sagte er der dpa.
Der SPD-Obmann Sebastian Hartmann argumentierte bei "Zeit Online" ähnlich: "Ich glaube, dass wir durch die Anpassung der Wahlperioden in eine Situation kommen, in der die Phase für die parlamentarische Arbeit länger wird."
Die Wahlperiode dauert im Europaparlament und in 15 von 16 Landtagen fünf Jahre. Nur im Land Bremen wird das Landesparlament alle vier Jahre gewählt - das nächste Mal am 14. Mai.
Grundgesetzänderung nötig
Befürworter einer Fünfjahresregelung auch für den Bundestag verweisen darauf, dass die reale Zeit für Gesetzgebungsarbeit durch die Regierungsbildung am Anfang und den Wahlkampf am Ende einer Legislaturperiode momentan deutlich kürzer als vier Jahre sei.
Für eine Verlängerung müsste das Grundgesetz geändert werden, weil dort in Artikel 39 festgelegt ist, dass der Bundestag für die Dauer von vier Jahren gewählt wird. Da für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, brauchen die Ampelparteien die Unterstützung der Union. Ihr Obmann Heveling sagte zur Frage, wann eine Umsetzung erfolgen könne: "Man muss sehen, wie das konkret gemacht wird, aber grundsätzlich sind wir für das Thema offen."
Zu betonen sei aber, dass es sich nur um eine Kommissionsempfehlung handele und nicht um einen Gesetzgebungsauftrag. "Der Willensbildungsprozess in der Fraktion steht dazu noch aus."
Weitere Änderungen empfohlen
Der FDP-Politiker Kuhle sagte, der Gesetzgeber solle auch erwägen, das aktive Wahlalter zur Bundestagswahl auf 16 Jahre zu senken und das Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche zu vereinfachen. "Angesichts der internationalen Mobilität vieler Menschen ist es nicht mehr zeitgemäß, das Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche mit erheblichen bürokratischen Hürden zu verbinden."
Im Abschlussbericht der Kommission heißt es dazu, der Anteil der im Ausland lebenden Deutschen, der sich an Wahlen beteilige, sei sehr gering. Der Bundestag solle weiter darüber beraten, mit welchen Maßnahmen sich dies ändern lasse. Als Möglichkeiten wurden die Vereinfachung der Wahlregistrierung von Auslandsdeutschen und die digitale Beantragung von Briefwahlunterlagen genannt.