Umstrittene Vorratsdatenspeicherung Der Eilantrag als Speicher-Blockade?
Egal, mit wem man telefoniert, von Samstag an soll alles gespeichert werden. Die Vorratsdatenspeicherung macht es möglich. Doch ein Anbieter konnte sich erfolgreich wehren - und die EU gibt den Zweiflern durchaus recht.
Am Samstag soll es soweit sein: Egal, mit wem man telefoniert - es wird gespeichert. Welche Anschlüsse miteinander verbunden waren, an welchem Tag und um wie viel Uhr. Auch die sogenannte IP-Adresse, also die Kennzeichnung, unter der ein Computer im Internet unterwegs ist, soll vermerkt werden. Kurz, es soll wieder eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geben.
Nur die Kunden des Münchner Providers Spacenet können sich sicher sein, dass ihre Daten erst einmal nicht gespeichert werden. Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat auf den Eilantrag, der in der vergangenen Woche eingereicht wurde, entschieden: Spacenet muss erst mal nicht speichern.
Ein triftiger Grund muss her
Das ganze Gesetz sei vermutlich nicht in Ordnung, hieß es von den Richtern weiter. Es verstoße gegen Europarecht, weil der Europäische Gerichtshof im Dezember gesagt hatte: Eine Speicherung ohne jeden Anlass - das geht nicht. Es müsse irgendeinen Grund geben, die Informationen über die Telefonate aufzubewahren, zum Beispiel, weil es einen Zusammenhang mit einer schweren Straftat gibt. Das deutsche Gesetz verlangt aber die Speicherung ohne jeden Anlass.
Was das Oberverwaltungsgericht Münster da entschieden hat, ist im Grunde keine Überraschung. Viele Juristen haben das schon vorhergesagt. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte hatte Zweifel, und der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages befand im Februar, das deutsche Gesetz gehe viel zu weit.
Ziehen andere Anbieter juristisch nach?
Aber so recht glauben mochten es die Wenigsten, dass das höchste EU-Gericht einfach ein deutsches Gesetz kippen kann, über das doch bei uns jahrelang diskutiert wurde. Das Verwaltungsgericht Köln, als erste Instanz für die Bundesnetzagentur zuständig, sagte noch auf den Eilantrag von Spacenet hin: Das sei zu komplex, das könne man im Eilverfahren nicht klären. Aber die zweite Instanz in Münster hatte diese Bedenken nicht. Es hat die Sache für Spacenet einfach mal gestoppt.
Bleibt die spannende Frage, was nun für all die Kunden gilt, die bei anderen Telefonfirmen beziehungsweise Providern sind. Denn die Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht gilt grundsätzlich nur für das Unternehmen, das geklagt hat - also Spacenet. Wenn andere Firmen vom Speichern befreit werden wollen, müssten sie ihrerseits vor Gericht ziehen.
Bislang stellte nur Deutsche Telekom weiteren Antrag
Beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln liegt bislang nur ein weiterer Antrag vor, nämlich von der Deutschen Telekom. Aber viele andere Unternehmen prüften gerade, so heißt es, ob sie ihrerseits nicht auch noch einen Eilantrag stellen sollten. Das Thema wird auch aktuell bei der Bundesnetzagentur beraten. Möglicherweise wird sie sich bald dazu äußern, wie sie insgesamt damit umgehen will.