Bundesverfassungsgericht Karlsruhe bestätigt Gottesdienstverbot
In der Debatte über das Gottesdienstverbot während der Corona-Pandemie hat nun das Verfassungsgericht eine Entscheidung gefällt: Der Eilantrag eines Katholiken wurde abgelehnt. Das Verbot bleibt in Kraft.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines Katholiken gegen das Gottesdienstverbot abgelehnt. Oster-Gottesdienste bleiben somit wegen der Corona-Pandemie in Hessen verboten. Die Gottesdienste mit sehr vielen Menschen würden die Ansteckungsgefahr erheblich erhöhen, argumentierte das Gericht in Karlsruhe.
Die Richter sprechen allerdings auch von einem "überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit". Das Verbot müsse bei jeder Verlängerung der zunächst bis 19. April befristeten Verordnung streng darauf geprüft werden, ob eine Lockerung unter Auflagen möglich sei. Die Entscheidung bezieht sich nur auf Hessen. Für die Verbote in den anderen Ländern dürfte aber nichts anderes gelten. Die Richter weisen darauf hin, dass für andere Religionsgemeinschaften Gleiches gelte.
Kontroversen in der Kirche
Das Verbot von Gottesdiensten auch zu den höchsten christlichen Feiertagen hatte in den vergangenen Tagen zu Kontroversen geführt. Spitzenvertreter der beiden großen Kirchen - der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, - verteidigten aber den Ausfall von Gottesdiensten in Corona-Zeiten.
Im vorliegenden Fall hatte ein Katholik aus Hessen sich nach Karlsruhe gewandt, um über eine einstweilige Anordnung das Versammlungsverbot in Kirchen sofort aufzuheben.
(Az. 1 BvQ 28/20)