Schimpanse

Entscheidung in Rechtsstreit Patente auf Schimpansen gelten nicht mehr

Stand: 02.07.2020 11:28 Uhr

Immer wieder werden Tiere für Tierversuche genetisch verändert - und dann patentiert. Nun hat das Europäische Patentamt zwei Patente auf Menschenaffen für ungültig erklärt. Tierschützer werten die Entscheidung als Signal.

Nach jahrelangem Rechtsstreit sind vor dem Europäischen Patentamt (EPA) zwei Patente auf gentechnisch veränderte Menschenaffen zurückgenommen worden. Die Technische Beschwerdekammer als gerichtliche Instanz des Patentamts beurteilte die Ansprüche auf Schimpansen und andere Tiere als nicht patentfähig. Sie verwies dabei auf eine Regel, nach der Patente auf die genetische Veränderung von Tieren verboten sind, wenn daraus "Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier" resultieren können.

Bei den beiden strittigen Patenten einer US-Firma waren DNA-Stücke von Insekten ins Erbgut von Affen geschleust worden. Diese Affen sollten etwa bei der Entwicklung von Krebstherapien genutzt werden.

Tierschützer kämpften jahrelang gegen Patente

Ein Bündnis von Tier- und Umweltschutzorganisationen hatte jahrelang gegen die Patente auf Schimpansen gekämpft. Auch die Affenforscherin Jane Goodall hatte sich engagiert. Die Streichung der Patentansprüche sei ein klares Signal an alle Wissenschaftler, "die zum Leiden fähige Tiere nur als ein Werkzeug der Forschung sehen", sagte sie.

Mit der Entscheidung seien erstmals Ansprüche auf gentechnisch veränderte Versuchstiere aus ethischen Überlegungen gänzlich zurückgenommen worden, erklärte das Bündnis. Die Aktivisten sehen den von der Beschwerdekammer gewiesenen Weg nun auch für andere Fälle bindend. Denn noch immer gibt es weitere Tierpatente - auch auf Affen. 2010 war etwa ein Patent auf Affen mit Epilepsie vergeben worden.

Das EPA stellte klar, dass nun zwar die Ansprüche auf die Tiere gestrichen sind, die Patente an sich mit dem Anspruch auf die Art der Genveränderung bestehen bleiben könnten. Darüber habe nun die Einspruchabteilung zu entscheiden.

Erstes Patent auf ein Lebewesen 1980

Das weltweit erste Patent auf Lebewesen war 1980 in den USA erteilt worden - auf ölfressende Bakterien. Nach jahrelangem Streit entschied der Supreme Court, es tangiere das Patentrecht nicht, dass die Organismen Lebewesen seien.

Als erstes Tier wurde in Europa dann vor fast 30 Jahren die Harvard-Krebsmaus patentiert. Sie erkrankte wegen eines veränderten Gens an Krebs und sollte der Forschung dienen. Ihre tatsächliche Bedeutung für die Forschung blieb allerdings gering. Als das EPA im Juli 2004 das Patent endgültig bestätigte, war der Patentschutz gerade schon erloschen.

Aktivisten: Hunderte EPA-Patente auf Tiere gültig

Nach Angaben der Organisation Testbiotech, die sich als "Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie" bezeichnet, hat das EPA allerdings Hunderte Patente auf Versuchstiere erteilt.

Besonderen Protest hatte aber ausgelöst, auch Menschenaffen als Erfindung zu behandeln. Nach eigenen Angaben kämpft Testbiotech gerade gegen ein Patent der Max-Planck-Gesellschaft, in dem Versuchstiere bis hin zu Primaten beansprucht werden.

Selbst wenn derartige Patente fallen, ändert sich für die eingesetzten Versuchstiere zunächst nichts: Denn die genetischen Manipulationen und die Forschung mit diesen Tieren bleiben davon unberührt.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 02. Juli 2020 um 22:15 Uhr.