Bundesverfassungsgericht Beschwerde für Tempolimit abgewiesen
Ein Versuch, ein allgemeines Tempolimit auf deutschen Autobahnen per Verfassungsbeschwerde durchzusetzen, ist gescheitert. Die Notwendigkeit für den Klimaschutz sah das Bundesverfassungsgericht nicht ausreichend belegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen als unzulässig abgewiesen. Die beiden Beschwerdeführer hatten dem Gesetzgeber in ihrer Klage vorgeworfen, gegen das Klimaschutzgebot und Freiheitsrechte zu verstoßen, indem kein Tempolimit eingeführt werde.
Dieses verfassungswidrige Unterlassen des Gesetzgebers hätten sie allerdings nicht ausreichend dargelegt, entschieden die Karlsruher Richter in einem heute veröffentlichten Beschluss. Insbesondere hätten sie die Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte nicht aufgezeigt.
Bedeutung des Tempolimits zu wenig belegt
Im Frühjahr 2021 hatten die Verfassungsrichter in einem aufsehenerregenden Beschluss festgeschrieben, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist: Handelt die Politik heute zu zögerlich, geht das auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssen.
Jetzt teilte die zuständige Kammer des Ersten Senats mit, dass das Klimaschutzgebot im Grundgesetz bei fortschreitendem Klimawandel zwar weiter an relativem Gewicht gewinne. Das habe auch Auswirkungen auf Abwägungsentscheidungen des Gesetzgebers.
Die Beschwerdeführer hätten aber nicht näher belegt, dass es im Verkehrssektor am Ende des Jahrzehnts zu erheblichen Freiheitsbeschränkungen kommen werde, weil die in diesem Bereich zulässigen Emissionen aktuell zu schnell aufgezehrt würden. Es werde auch nicht klar, warum weitergehende Einsparungen gerade durch ein Tempolimit erbracht werden müssten.
Weil: Tempolimit trägt zu CO2-Reduzierung bei
Zuvor hatte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil seine Forderung nach einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen erneuert. "In jedem Fall muss der Mobilitätssektor stärker zur CO2-Reduzierung beitragen. Dabei würde ein Tempolimit helfen", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Über ein Tempolimit, das infolge des Ukraine-Kriegs auch als Möglichkeit zum Energiesparen in den Blick gerückt war, wird seit Jahren immer wieder gestritten. In der Ampel-Koalition sperrt sich die FDP dagegen. Im Koalitionsvertrag ist eine Einführung daher nicht vereinbart.
Nach Berechnungen des Umweltbundesamts von 2021 würde ein bundesweites generelles Tempolimit von 120 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen die gesamten CO2-Emissionen von Autos und leichten Nutzfahrzeugen um rund 2,7 Prozent senken. Bei 100 Kilometern pro Stunde läge die Minderung sogar bei 5,7 Prozent. Deutlich reduziert würden demnach auch die Zahl der Verkehrstoten sowie der Lärm.