Forderung von Grünen und Hausärzten Telefonische Krankschreibung fortsetzen?
Die Regelung war während der Pandemie eingeführt worden und läuft heute aus: die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen. Doch es gibt vermehrt Rufe, die Möglichkeit beizubehalten.
Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungsbeschwerden entfällt. Von morgen an müssen Patientinnen und Patienten dafür wieder persönlich einen Arzt aufsuchen. Doch es gibt mehrere Rufe und Appelle, die Regelungen beizubehalten: Hausärzte und Verbraucherschützer plädieren dafür, im Interesse der medizinischen Versorgung an der Krankschreibung auch per Telefon festzuhalten.
"Ohne telefonische Krankschreibung geht es nicht mehr"
"Um es klar zu sagen: Ohne die telefonische Krankschreibung geht es nicht mehr", sagte die Vizechefin des Deutschen Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Dies gelte insbesondere in den akuten Infektwellen, wie es sie im vergangenen Winter gegeben habe.
"Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung und nimmt in Kauf, dass die Hausarztpraxen immer weiter unter Druck geraten", betonte Buhlinger-Göpfarth.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte eine Beibehaltung der Regelung. Politik und Fachleute seien sich einig gewesen, aus der Corona-Pandemie lernen zu müssen und Bewährtes zu bewahren, sagte der Gesundheitsexperte des Verbandes, Thomas Moormann, dem RND. "Bei der telefonischen Krankschreibung, die sehr erfolgreich praktiziert wurde und die man durchaus als Innovation bezeichnen könnte, zeigt sich das nun leider nicht", beklagte er und forderte die Ampelkoalition auf, die Beibehaltung gesetzlich zu regeln.
Grüne: Regelung beibehalten und ausweiten
Auch die Grünen sprechen sich für eine Beibehaltung aus. Ihr gesundheitspolitische Sprecher Janosch Dahmen sagte der Nachrichtenagentur dpa, dies sei eine wichtige Entlastung für Patienten und Ärzte, die sich bewährt habe. "Wir sollten die Regelung nicht nur fortsetzen, sondern auch jenseits von Atemwegserkrankungen auf weitere akute Beschwerden ausweiten."
Eltern, die kranke Kinder zu Hause hätten, sollten die telefonische Krankschreibung standardmäßig nutzen können, so Dahmen. "Auch auf zusätzliche akute Erkrankungen wie beispielsweise einen Magen-Darm-Infekt oder Endometriose-Patientinnen sollte die Regelung ausgeweitet werden" .
Die Ampel-Koalition sollte daher eine schnelle und pragmatische Fortsetzung beschließen. "Haus- und Kinderärzte kennen ihre Patienten", erläuterte der Gesundheitsexperte. Sie könnten telefonisch über eine Krankschreibung entscheiden.
Regelung seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich
Bei der Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen handelte sich um eine in der Corona-Krise eingeführte Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. Telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden waren seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich gewesen. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren und Corona-Infektionen vermeiden.
Der Gemeinsame Bundesauschuss hatte die Sonderregelung dazu mehrfach verlängert, zuletzt bis 31. März. Das RKI stufte die Risikobewertung für Deutschland Anfang Februar von hoch auf moderat herab. Angesichts der entspannteren Pandemie-Lage läuft die Regelung nun aber aus.
Krankschreibung per Videosprechstunde
Man behalte sie aber im Auge und könne sie bei Bedarf sehr schnell wieder aktivieren, machte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, Josef Hecken, gegen über der dpa deutlich. "Ganz unabhängig von der Pandemiesituation können Versicherte eine Krankschreibung auch bei einer Videosprechstunde erhalten - nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen."
"Das heißt also, ganz regulär gibt es bereits die Möglichkeit, dass ein Versicherter nicht bei jeder Erkrankung in die Arztpraxis gehen muss", so Hecken. Voraussetzung sei natürlich, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne eine unmittelbare körperliche Untersuchung abgeklärt werden könne.