Vorstoß von Lauterbach Kinderkrankschreibung künftig auch per Telefon
Wer sein krankes Kind daheim betreuen muss, der soll die Krankschreibung dafür künftig telefonisch beantragen können. Diesen Vorstoß hat Gesundheitsminister Lauterbach gestartet. Er will damit unter anderem Ansteckungsrisiken senken.
Für die Pflege kranker Kinder könnten sich Eltern künftig telefonisch von der Arbeit freistellen lassen. Auf eine entsprechende Änderung der Regel für Kinderkrankentage dringt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Brief an die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der der "Rheinischen Post" vorliegt.
Nach Lauterbachs Angaben sollen damit vor allem die Arztpraxen entlastet und Ansteckungsrisiken verringert werden. Eine telefonische Krankschreibung für Berufstätige ist schon seit vergangener Woche wieder möglich.
Vermeidung von Infektionen im Wartezimmer
"Die Übertragung der Regelungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern von Arztpraxen", schreibt Lauterbach.
Bereits im Oktober hatte der Gesundheitsminister Erleichterungen für die Pflege kranker Kinder zuhause angekündigt. Der "Bild am Sonntag" sagte er damals, Eltern sollten nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, für ein Attest zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen. "Das ist unsinnige Bürokratie und belastet Mütter und Väter. Wir können den Eltern da vertrauen."
Arztbesuch erst ab dem vierten Krankheitstag
Erst ab dem vierten Krankheitstag soll der Arztbesuch notwendig sein, so der Minister. Greifen solle die Änderung "am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison". Während der Corona-Pandemie waren die Kinderkrankentage auf 30 Arbeitstage pro Jahr und Elternteil erhöht worden. Für die Jahre 2024 und 2025 soll dann nur noch ein Anspruch von 15 Tagen je Elternteil beziehungsweise 30 Tage für Alleinerziehende bestehen.