Europawahlen Antrag gegen geplante Sperrklausel gescheitert
Ab 2029 soll es bei Europawahlen eine Sperrklausel geben - die Satirepartei "Die PARTEI" wollte das verhindern und klagte beim Bundesverfassungsgericht. Die Richter lehnten die Anträge aber nun ab.
Die Satirepartei "Die PARTEI" ist mit ihren Anträgen gegen eine Sperrklausel bei Europawahlen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage als unzulässig ab. Es sei von der Partei nicht substanziiert dargelegt worden, wo ihre verfassungsmäßigen Rechte durch eine solche Klausel verletzt würden, entschied der Zweite Senat einstimmig.
Damit spricht vieles dafür, dass es für kleinere Parteien schwieriger wird, ins EU-Parlament zu kommen. Bei dieser Europawahl im Juni gibt es zwar in Deutschland noch keine Sperrklausel, bei der Wahl in fünf Jahren soll aber eine gelten und bei mindestens zwei Prozent liegen. Kleine Parteien, die etwa nur ein Prozent der Stimmen erhalten, hätten dann keine Chance mehr auf einen Sitz im Europaparlament.
Bundestag und Bundesrat hatten einer Sperrklausel bereits zugestimmt, es fehlt aber noch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Mit dem Gang nach Karlsruhe wollte "Die PARTEI" Steinmeiers Unterschrift verhindern.
25 EU-Staaten haben bereits zugestimmt
Bisher gilt in Deutschland bei Europawahlen keine Sperrklausel. Derzeit kann jedes Mitgliedsland selbst entscheiden, ob es eine Zugangshürde für kleine Parteien vorsieht. Dies soll nun aber vereinheitlicht werden. Der Rat der Europäischen Union verpflichtete die Mitgliedsstaaten 2018, bei Europawahlen eine Hürde von mindestens zwei und höchstens fünf Prozent einzuführen.
Innerhalb der Europäischen Union stimmten bereits 25 von 27 Mitgliedsstaaten einer Sperrklausel zu. Es fehlen nur noch die Zustimmungen aus Spanien und Deutschland. Mit der Entscheidung aus Karlsruhe kann die deutsche Zustimmung nun erfolgen. Erst im nächsten Schritt wird es dann darum gehen, in welcher Höhe die Sperrklausel in Deutschland gilt.
Klausel 2014 gekippt
Bis 2009 hatte in Deutschland auch für die Europawahlen die Fünfprozenthürde gegolten. Wegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurde die Sperrklausel zunächst auf drei Prozent gesenkt und schließlich 2014 komplett gekippt. Seither reichen rechnerisch etwa 0,5 Prozent der Stimmen für einen Sitz im Parlament.
Die Partei sieht durch die Wiedereinführung einer Sperrklausel ihre Chancengleichheit verletzt. Zudem hatte sie argumentiert, dass der EU-Rat seine Kompetenzen überschritten habe, weil es der EU nicht zustehe, die Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Sperrklausel zu verpflichten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in zwei früheren Entscheidungen gesagt, bei der Europawahl dürfe es keine Sperrklausel geben. Deswegen hatten sich jetzt mehrere kleine Parteien an das Karlsruher Gericht gewandt.
Das Gericht sieht bei den Sperrklauseln, die es ab 2029 geben soll, aber keine Probleme mehr. Die Europäische Union sei selbst dem Grundsatz der Demokratie verpflichtet. Die deutsche Verfassungsidentität sei nicht verletzt. Das Europaparlament müsse handlungsfähig bleiben, daher sei die Zersplitterung durch den Einzug von Kleinstparteien ein echtes Problem.
Mit Informationen von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion