Klage der Deutschen Umwelthilfe Supermärkte verweigern Rücknahme von Elektroschrott
Wer alte Elektrogeräte loswerden will, kann diese auch im Geschäft abgeben - theoretisch. Der Deutschen Umwelthilfe zufolge halten sich daran aber viele Händler nicht. Deswegen klagt die Organisation gegen mehrere Ketten.
Geschäfte, die Elektrogeräte verkaufen, müssen auch Altgeräte zurücknehmen. So schreibt es das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor. Doch dieser Pflicht kommen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zufolge viele große Lebensmittelhändler nicht nach. Die Organisation reichte nach eigenen Angaben Klage gegen Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl, Netto, die Drogeriekette Rossmann sowie Franchisenehmer von Edeka und Rewe ein.
Die DUH testete demnach zwischen Mai und Juni 2023 in verschiedenen Filialen, ob dort Elektroschrott zurückgegeben werden kann. In vielen Fällen sei dies nicht möglich gewesen. "Da sich die genannten Unternehmen weigerten, die festgestellten Verstöße abzustellen oder zukünftig auszuschließen, hat die DUH Klagen bei den zuständigen Landgerichten eingereicht", erklärte die Organisation.
Behörden sollen Rücknahmepflicht kontrollieren
"Die aktuelle Sammelquote für Elektroschrott liegt bei erschreckenden 39 Prozent, obwohl 65 Prozent vorgeschrieben sind", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Das liege auch daran, dass Handelsketten einen "regelrechten Abwehrkampf" gegen die gesetzlichen Pflichten führten. "Damit verunsichern die Supermarktketten Verbraucherinnen und Verbraucher und schaden dem Klima."
Die Umwelthilfe fordert zudem von den Behörden, die Einhaltung der Recyclingvorgaben zu kontrollieren. "Gesetze werden nur dann ernst genommen, wenn sie auch kontrolliert werden", erklärte der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer. Dies geschehe bislang offensichtlich nicht, deshalb sei der Weg vor Gericht nötig.
Geteilte Entsorgungspflicht
In Deutschland gilt für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die so genannte geteilte Produktverantwortung: Neben den Stadt- und Landkreisen, die etwa Wertstoffhöfe oder Container bereitstellen, sind auch die Hersteller und Verkäufer von Elektrogeräten verpflichtet, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen - dazu zählen auch Lebensmittelgeschäfte.
Über die kostenlosen Möglichkeiten, ein Altgerät zurückzugeben oder bei der Lieferung eines neuen Geräts abholen zu lassen, muss der Händler die Kundinnnen und Kunden beim Kauf informieren. Das gilt auch für online gekaufte Produkte: So können Versandhändler etwa kostenlose Rücksendemöglichkeiten anbieten oder Kooperationen mit Geschäften abschließen. Im Hausmüll dürfen Altgeräte keinesfalls entsorgt werden.