Eine Drohne auf dem Vorfeld des Flughafens (Quelle: dpa/Ardan Fuessman)

Berlin Brandenburg Deutsche Flugsicherung zählt die meisten Vorfälle mit Drohnen am BER

Stand: 03.12.2024 14:58 Uhr

Sie behindern Piloten und Fluglotsen: Private Drohnen bringen den Flugverkehr in Deutschland häufig durcheinander. Besonders oft war das in diesem Jahr am Flughafen BER der Fall. Dabei drohen den Drohnenpiloten saftige Strafen.

Private Drohnen haben den Flugverkehr in Deutschland auch in diesem Jahr gefährdet. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat bis einschließlich November 149 Fälle registriert, in denen die unbemannten Flugobjekte zivilen Flugzeugen oder Luftverkehrseinrichtungen gefährlich nahe gekommen sind. Deutlich mehr als die Hälfte (61 Prozent) der Drohnen wurden in der Nähe größerer Flughäfen gesichtet, wie die DFS auf Anfrage berichtet.
 
Die meisten Zwischenfälle gab es in diesem Jahr bislang am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) mit 19 Meldungen (2023: 15). Es folgen Frankfurt am Main mit 17 und Hamburg mit 13 Fällen. An insgesamt 14 von 15 registrierten Flughäfen kam es demnach zu Vorkommnissen mit den privaten Drohnen. Keinerlei Vorkommnisse wurden vom Flughafen Saarbrücken berichtet.

Symbolbild:Ein Drohnenpilot steuert eine Drohne in einem Park.(Quelle:dpa/A.Prautzsch)
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Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen

Einschließlich möglicherweise noch ausstehender Zwischenfälle aus dem Dezember dürfte damit erneut das hohe Niveau der Vorjahre erreicht werden. 2023 hatte es 151 Fälle gegeben und im Rekordjahr 2018 waren es 158 Ereignisse. In der Corona-Zeit waren die Fallzahlen vorübergehend zurückgegangen. Im Dezember sind in den Vorjahren jeweils nur noch wenige Fälle hinzugekommen.
 
Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen.
 
In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und können mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden.