IMK-Chef Maier Ein Drittel auf "Querdenken"-Demos rechtsextrem
Nach Ansicht von Thüringens Innenminister Maier mischen bei Demonstrationen der "Querdenken"-Bewegung zu einem Drittel Rechtsextremisten mit. Heute geplante Demos in Bremen und Mannheim beschäftigen Gerichte.
Bei Demonstrationen der "Querdenken"-Bewegung gehört nach Einschätzung des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) Georg Maier im Schnitt etwa ein Drittel der Teilnehmer zur rechtsextremen Szene. "Das merkt man an Symbolen und Fahnen, die dort auftauchen", sagte der Thüringer Innenminister der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Unter den Kritikern der Anti-Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern seien auch Impfgegner und Verschwörungstheoretiker, bei denen die Grauzone hin zum Rechtsextremismus beginne. Rechtsextremisten würden immer wieder Anschluss an andere gesellschaftliche Kreise wie Rechtsrock, Jugendkultur, Kampfsport oder die Fußball-Fanszene suchen. "Jetzt wittern die Rechtsextremisten Morgenluft und die Chance, durch die 'Querdenken'-Protestbewegung in viel größere Schichten vorzudringen", warnte Maier anlässlich der Herbsttagung der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche.
Maier fordert strengere Kontrollen
Der SPD-Politiker sprach sich dafür aus, dass die Polizei schon im Vorfeld von "Querdenken"-Demonstrationen verhindert, dass Extremisten aus anderen Teilen Deutschlands anreisen. Mit Blick auf die zunehmende Gewalt im Umfeld der Demonstrationen sagte Maier, die Polizei müsse, "wenn nötig, die Teilnehmer streng kontrollieren" - etwa auf Waffen.
Zudem müsse der Verfassungsschutz die Bewegung überprüfen. Wenn genug Beweise vorlägen, dass "Querdenken" eine verfassungsfeindliche Organisation sei, "dann sollte, 'Querdenken' vom Verfassungsschutz beobachtet werden". Ähnlich hatten sich am Freitag Bremens Innensenator Ulrich Mäurer und der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan J. Kramer, geäußert.
Bald ein Verdachtsfall für Verfassungsschutz?
Kramer rechnet damit, dass die Bewegung bald als Verdachtsfall eingestuft wird. Hintergrund sei ein Treffen von den Organisatoren der "Querdenken"-Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen mit Angehörigen der Reichsbürgerszene in Saalfeld, sagte er.
Es sei zu beobachten, dass "Rechtsextremisten, Reichsbürger, Impfgegner und Verschwörungsfantasien" in der "Querdenken"-Bewegung "das Regiment übernehmen", nachdem sie zunächst nur als Trittbrettfahrer aufgetreten seien. Die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht es dem Verfassungsschutz, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen.
Mannheimer Demo endgültig verboten
Die in Mannheim geplanten "Querdenken"-Demonstrationen hat der Verwaltungsgerichtshof endgültig verboten. Das Gericht wies eine Beschwerde des Organisators gegen ein Verbot durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe ab. Das Gericht begründete die Abweisung der Beschwerde mit widersprüchlichen und vagen Äußerungen des Organisators in der Öffentlichkeit, ob er die zuvor festgelegten Auflagen ernsthaft durchsetzen wolle. Daran bestehen laut Gericht "durchgreifende Zweifel".
Die Richter folgten der Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wonach damit zu rechnen gewesen sei, dass der Antragsteller bei der Versammlung gegen die Auflagen verstoßen oder deren Einhaltung nicht sicherstellen würde, was strafbar wäre. Damit drohe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hatte das Gericht mitgeteilt. Der nun ergangene Beschluss ist nicht anfechtbar.
Über Bremen entscheidet das Verfassungsgericht
Gegen das Verbot der "Querdenken"-Demonstration heute in Bremen liegt dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Eilantrag vor. Der Antrag sei am späten Freitagabend eingegangen, sagte Gerichtssprecher Pascal Schellenberg. Über den Antrag solle zeitnah entschieden werden.
Die von der Initiative "Querdenken421" angemeldete Demonstration war am Dienstag vom Ordnungsamt verboten worden. Die Entscheidung wurde danach vom Bremer Verwaltungsgericht sowie vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. Der Beginn der Demonstration ist für 13 Uhr angesetzt. Die Polizei ist im Großeinsatz. "Die Grundrechte von Menschen sind von essenzieller Bedeutung und dürfen auch in einer Pandemie niemals in irgendeiner Weise eingeschränkt werden", begründeten die Veranstalter den Gang nach Karlsruhe.
Das Oberverwaltungsgericht hatte seinen Beschluss gegen die Demonstration damit gerechtfertigt, dass es kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot gebe. "Es wäre nicht geeignet, dem Antragsteller ein Schutz- und Hygienekonzept aufzuerlegen, dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten sei." Bei der Demonstration unter dem Motto "Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit" werden nach bisheriger Schätzung bis zu 20.000 Teilnehmer erwartet.