Ausschüsse des Bundesrats Länder fordern Ausnahmen bei der Maut
Die Mautgesetze sind zwar überarbeitet - an der Kritik ändert das nichts. Im Bundesrat formiert sich neuer Widerstand. Die Länder sehen Nachteile für den Verkehr in Grenzregionen - und fordern, bestimmte Autobahnabschnitte von der Maut auszunehmen.
Der Widerstand der Bundesländer gegen die überarbeiteten Mautgesetze von Verkehrsminister Alexander Dobrindt wächst. Das geht aus den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse für die Sitzung der Länderkammer am 10. März hervor, in der über die geplanten Änderungen beraten werden soll.
Gefordert wird unter anderem, Autobahnabschnitte von der Maut "freizustellen, wenn dies zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Unternehmen in Grenzregionen gerechtfertigt ist". Die Ausschüsse bezweifeln weiter, ob sich die Maut für den Staat lohnt und mit EU-Recht sowie "den Grundgedanken und Zielen der europäischen Einigung vereinbar ist". Weiter heißt es: "Die Infrastrukturabgabe baut Schranken zwischen Deutschland und seinen europäischen Nachbarn auf." Über die Ausschuss-Empfehlungen muss das Plenum des Bundesrats noch abstimmen.
Dobrindt gegen Zugeständnisse
Dobrindt lehnt weitere Ausnahmen für Grenzregionen ab. Hierfür sei bereits ins Gesetz aufgenommen worden, dass Fahrer aus dem Ausland nur auf Autobahnen, nicht aber auf Bundesstraßen Maut zahlen müssen.
An den Einnahmen melden die Bundesratsausschüsse ebenfalls Kritik an. "Es wird bezweifelt, dass die voraussichtlichen Mauteinnahmen die Ausgaben noch decken können", erklärt der Verkehrsausschuss. Die Maut bleibe "mit einem nicht vertretbaren Bürokratieaufwand verbunden". Der Finanzausschuss mahnt für das weitere Verfahren "nunmehr ausreichend valide Berechnungen" an. Dobrindt erwartet nach Abzug der Kosten einen jährlichen Mautertrag von mehr als 500 Millionen Euro.
Gesetz nicht zustimmungspflichtig
Das Bundeskabinett hatte im Januar Änderungen der seit 2015 geltenden Mautgesetze auf den Weg gebracht. Sie setzen einen von Dobrindt mit der EU-Kommission vereinbarten Kompromiss um, mit dem Brüssel grünes Licht für die Maut geben will. Die Pläne sind im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer könnte sie aber verzögern, indem sie den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anruft.
Auch an den überarbeiteten Mautgesetzen gibt es weiter juristische Bedenken. Experten des Bundestags hatte zuletzt kritisiert, das Gesetz sei nicht EU-rechtskonform. Kern des Problems ist nach Ansicht der Experten des "Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages", dass die Bundesregierung plant, ausschließlich die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen über eine niedrigere Kfz-Steuer zu entlasten.