NSU-Prozess Das letzte Wort der Angeklagten
Im NSU-Prozess stehen heute die letzten Worte der Angeklagten an. Die Beschuldigten können damit das im Grundgesetz verbriefte Recht auf rechtliches Gehör wahrnehmen.
Es gibt ja so manchen Mythos über Gerichtsverhandlungen, gerade aus Fernsehserien oder Filmen. Nein, es liegt kein Hammer auf dem Richterpult deutscher Gerichtssäle, und der Verteidiger oder Staatsanwalt tigert beim Plädoyer nicht mit großer Geste durch den Raum. Aber ein Rechtssatz ist kein Mythos, sondern Realität in jedem Strafprozess: Das "letzte Wort" des Angeklagten. Wörtlich steht in Paragraf 258 Absatz 2 der Strafprozessordnung: "Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort."
Ein höchstpersönliches Recht
Das stand schon genau so in der Reichsstrafprozessordnung aus dem Jahr 1879 und war vorher bereits nach dem Vorbild des französischen Rechts anerkannt. Im Grundgesetz ist im Artikel 103 Absatz 1 geregelt, dass ein Angeklagter Anspruch auf "rechtliches Gehör" hat. Das letzte Wort ist eine Ausprägung davon. Der Angeklagte soll die Möglichkeit haben, nach den Plädoyers - genauer: den "Schlussvorträgen" - von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung unmittelbar vor der Beratung des Gerichts eine Art "letzten Eindruck" zu hinterlassen.
Der Angeklagte kann das letzte Wort ergreifen, muss das aber nicht. Selbstverständlich gilt auch hier das Recht des Angeklagten, im Strafprozess zu schweigen. Wenn der Angeklagte redet, muss er das selbst tun. Das letzte Wort ist ein höchstpersönliches Recht. Anders als beim Plädoyer kann die Verteidigung das letzte Wort also nicht stellvertretend übernehmen.
Inhalt steht frei
Was der oder die Angeklagte sagt, steht ihm grundsätzlich frei. Man darf auch einen schriftlich vorbereiteten Text ablesen. Inhaltlich geht es beim letzten Wort je nach Fall häufig darum, die Vorwürfe der Anklage abschließend zu bestreiten, um eine milde Strafe zu bitten oder auch Reue zu zeigen. Bei einem Missbrauch des letzten Wortes - etwa bei Beleidigungen oder ständigen Wiederholungen - dürfte der Vorsitzende Richter im Extremfall nach einer Ermahnung das Wort entziehen.
Beate Zschäpe hat angekündigt, circa fünf Minuten sprechen zu wollen. Ralf Wohlleben, Carsten S. und Holger G. etwa eine Minute. André E. will weiterhin schweigen. Wenn das Gericht nach den letzten Worten der Angeklagten die Verhandlung schließt, muss es laut Gesetz spätestens am elften Tag danach das Urteil verkünden.