Neue Regelung Telefonische Kinderkrankmeldung wieder möglich
Eltern können wieder telefonisch eine ärztliche Bescheinigung bekommen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen. So sollen Infektionen im Wartezimmer vermieden werden. Möglich ist der Bezug von Kinderkrankengeld für bis zu fünf Tage.
Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, wieder telefonisch und ohne Praxisbesuch bekommen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen nach einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt hatte.
Die Bedingungen: Das Kind ist dem dem Arzt oder der Ärztin bekannt, und diese sehen eine telefonische Ausstellung als vertretbar an.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte um eine solche Regelung gebeten, die ein weiterer Beitrag zum Vermeiden von Infektionen in Wartezimmern sein soll. Bereits seit 7. Dezember können sich Erwachsene telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie arbeitsunfähig sind. Bedingung ist, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Bekommen kann man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Tage.
Eine ähnliche, mehrfach verlängerte Sonderregelung in der Corona-Krise war im Frühjahr ausgelaufen.