Katholische Kirche 40 Millionen Euro für Missbrauchsopfer
Die Katholische Kirche hat bislang rund 40 Millionen Euro an Opfer sexualisierter Gewalt ausbezahlt. In den vergangenen beiden Jahren bearbeitete eine Kommission mehr als 1800 Anträge auf die Anerkennungsleistungen.
Eine von der katholischen Kirche in Deutschland eingerichtete Kommission hat bisher mehr als 40 Millionen Euro an sogenannten Anerkennungsleistungen für Opfer von sexualisierter Gewalt bewilligt. 2021 waren es knapp 13 Millionen, 2022 etwa 28 Millionen. Das teilte die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn mit.
In 143 Fällen seien Summen von mehr als 50.000 Euro zuerkannt worden. In 24 Fällen sei es um mehr als 100.000 Euro gegangen. Dies sei immer mit Zustimmung der zuständigen kirchlichen Behörden erfolgt, betonte die UKA-Vorsitzende Margarete Reske, ehemals Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln. Sie betonte, es gebe mit keinem der 27 katholischen Bistümer Probleme.
Menschen, die etwa von katholischen Priestern sexualisierte Gewalt erfahren hätten, können von der Kirche Zahlungen bekommen. Über die Höhe entscheidet die UKA. Betroffene müssen dabei keine Beweise vorlegen, es genügt, wenn ihre Schilderungen plausibel sind. Insgesamt wurde die Plausibilität von der UKA bisher in neun Fällen verneint.
Drei von vier Anträgen von Männern
Die Kommission bearbeitete eigenen Angaben zufolge in den vergangenen zwei Jahren 1.839 Anträge von Missbrauchsopfern. Im Durchschnitt entfielen rund 22.150 Euro auf jeden Antrag. Drei von vier Anträgen wurden von Männern gestellt, jeder vierte also von einer Frau. Allerdings gingen 20 der 24 Zahlungen über 100.000 Euro an weibliche Betroffene sowie 17 von 27 Zahlungen zwischen 75.000 und 100.000 Euro.
Die UKA ist seit dem 1. Januar 2021 tätig. Die elf Mitglieder sind Fachleute aus verschiedenen Disziplinen, die von einem mehrheitlich nichtkirchlichen Gremium vorgeschlagen und von der Deutschen Bischofskonferenz berufen wurden. In ihren Entscheidungen sind sie frei.
Während im ersten Jahr ihres Bestehens 1.565 Anträge bei der UKA eingingen, waren es im vergangenen Jahr 547. Auf die Bistümer bezogen wurden im vergangenen Jahr besonders viele Anträge aus Köln (52) und Münster (51) eingereicht. Bei den Orden betrafen die meisten die Salesianer (16) und Redemptoristen (15).
Derzeit noch 226 Anträge offen
Die Vorsitzende Reske hob das gestiegene Tempo hervor, mit dem die UKA die Anträge bearbeite. Von den insgesamt 2.112 eingereichten Anträgen seien bis zum 31. Dezember 2022 circa 87 Prozent entschieden worden. Die Wartezeit liege nunmehr im Schnitt bei unter vier Monaten nach Eingang des Antrags in der Geschäftsstelle.
Derzeit stünden noch 226 Anträge offen, die rechnerisch in diesem Jahr abgearbeitet werden könnten, erklärte Reske. Ob damit die Arbeit der UKA beendet sei, könne allerdings noch nicht gesagt werden, da weiterhin die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Anerkennungsentscheidung bestehe. Zudem sei noch offen, ob sich weitere katholische Träger dem Verfahren der UKA anschließen.