Bundesregierung Kabinett bringt Wohngeld und Boni auf den Weg
Die Bundesregierung will staatliche Hilfen für Haushalte mit wenig Einkommen deutlich aufstocken. Zudem beschloss das Kabinett eine Prämie zum Inflationsausgleich und Änderungen am Energiespargesetz.
Ab Januar sollen mehr Haushalte in Deutschland einen staatlichen Mietzuschuss bekommen. Das Wohngeld soll zudem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Parallel dazu gibt es für Wohngeldbezieher sowie viele Studenten und Azubis einen zweiten Zuschuss zu den Heizkosten. Zusätzlich sollen Arbeitnehmer eine Prämie zum Inflationsausgleich erhalten.
Entsprechende Pläne hat das Bundeskabinett nun auf den Weg gebracht. "Viele Menschen in unserem Land haben Angst vor dem kalten Winter. Sie wissen nicht, ob sie Gas und Strom bezahlen können, wenn die Wohnkosten schon einen Großteil ihres Haushaltseinkommens ausmachen", begründete Bauministerin Klara Geywitz (SPD) die Reformen. Jetzt ist der Bundestag am Zug.
Wohngeld-Rechner des Bauministeriums
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Künftig sollen auch Menschen Wohngeld beantragen können, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Das hatte sich die Ampel-Koalition im Zuge des dritten Entlastungspakets angesichts der hohen Energiepreise vorgenommen.
Die Höhe des Wohngelds hängt nicht nur vom Einkommen, sondern auch von Miete, Haushaltsgröße und Wohnort ab. Ob man es bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Bauministeriums ausrechnen lassen. Nach einer Rechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft ist ein Single, der in einer besonders teuren Gegend lebt, dann bis zu einem Einkommen von rund 2300 Euro brutto wohngeldberechtigt. Gleiches gelte für eine vierköpfige Familie in einer teuren Gegend mit Einkommen unter rund 5000 Euro.
Monatliche Zahlung von rund 370 Euro
Im Schnitt sollen Wohngeld-Haushalte künftig monatlich rund 370 Euro bekommen. Außerdem wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Insgesamt könnten dann rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland unterstützt werden, sagte Geywitz.
Der Bund zahle mit 1,85 Milliarden Euro die Hälfte der Kosten, die andere Hälfte solle von den Ländern kommen. Hier ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen: Die Bundesländer haben bereits betont, sie sähen den Bund vollständig in der Pflicht.
Zusätzlich zum Wohngeld beschloss das Kabinett auch einen zweiten Heizkostenzuschuss. Wer alleine lebt und Wohngeld bezieht, soll einmalig 415 Euro bekommen, ein Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro. Pro weiterer Person werden 100 Euro dazu gezahlt. Studenten, die Bafög bekommen und Azubis mit staatlicher Unterstützung erhalten pauschal 345 Euro.
Kabinett bringt Prämie zum Inflationsausgleich auf den Weg
Das Kabinett hat zudem die vom Koalitionsausschuss beschlossene Prämie zum Inflationsausgleich auf den Weg gebracht. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurde eine Formulierungshilfe an die Fraktionen beschlossen, mit der die Zahlung an die Beschäftigten umgesetzt werden kann. Sie soll bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei bleiben. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Prämie zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte kürzlich die Arbeitgeber des Landes bereits aufgefordert, ihren Beschäftigten eine Inflationsprämie von bis zu 3000 Euro zu zahlen, die steuer- und abgabenfrei bleiben soll. Finanzminister Christian Lindner (FDP) präzisierte nun, dass die Prämie bis Ende Dezember 2024 steuerfrei gewährt werden können soll. Die Arbeitgeber können nach den Plänen nun mit einem einfachen Hinweis auf der Lohnabrechnung, dass die Prämie im Zusammenhang mit der Inflation steht, diese auszahlen.
Ausnahme für Weihnachtsbeleuchtung im Energiespargesetz beschlossen
Zudem beschloss das Kabinett Änderungen am seit September geltenden Energiespargesetz. So gibt es fortan eine Ausnahme für Weihnachtsbeleuchtung. Das Beleuchtungsverbot gelte nun nicht "bei der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern, die anlässlich traditioneller oder religiöser Feste (wie beispielsweise Weihnachten) installiert und betrieben wird", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Zudem soll das Verbot von Leuchtreklamen nur nachts gelten.
Die Energiesparverordnung war am 1. September in Kraft getreten und macht unter anderem Unternehmen eine ganze Reihe von Vorgaben: Ladentüren dürfen nicht dauerhaft offenstehen, Leuchtreklamen müssen ab 22.00 Uhr erlöschen, Denkmäler nicht angestrahlt werden. Am Arbeitsplatz sollen 19 Grad Raumtemperatur ausreichen, in öffentlichen Gebäuden bleiben die Flure kalt.