Sozialversicherungen Gutverdienende sollen wohl künftig mehr zahlen
Die Bundesregierung will Medienberichten zufolge die Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialbeiträge ab 2024 erhöhen. Damit würden Besserverdienende stärker zur Kasse gebeten. Zuletzt waren die Pläne in der Ampel umstritten.
Bürgerinnen und Bürger mit höheren Einkommen sollen künftig höhere Sozialabgaben leisten. Schon lange wird in der Ampelkoalition über die Mehrbelastung für Besserverdienende diskutiert - nun soll das Bundeskabinett laut der Nachrichtenagentur dpa genau diese Pläne Mitte Oktober auf den Weg bringen. Demnach liegt ein Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium für eine entsprechende Verordnung vor. Zuerst hatte das Nachrichtenportal "The Pioneer" darüber berichtet.
Die Erhöhung soll über das Anheben der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze geschehen. Bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt diese Grenze derzeit in den neuen Bundesländern bei monatlich 7.100 Euro und in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro. Von dem, was jemand darüber hinaus verdient, müssen keine Abgaben abgeführt werden. Diese Grenze soll den Berichten zufolge auf 7550 Euro im Westen und 7450 Euro im Osten pro Monat angehoben werden.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll demnach steigen. Bundeseinheitlich soll sie laut Entwurf ab dem 1. Januar bei 5.175 Euro statt der derzeit 4987,50 Euro pro Monat liegen. Die Versicherungspflichtgrenze soll im kommenden Jahr von 66.600 auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen. Wer mit seinem Verdienst über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
FDP bislang kritisch gegenüber höheren Bemessungsgrenzen
In der Vergangenheit war die Idee, Gutverdienende über höhere Beitragsermessungsgrenze stärker zur Kasse zu bitten, innerhalb der Ampelkoalition umstritten. Während die SPD und die Grünen die Pläne befürworteten, stießen sie bei der FDP auf Kritik. Christine Aschenberg-Dugnus, Gesundheitspolitikerin in der Partei, hatte gewarnt, auf diesem Wege würde eine "Zusatzsteuer auf Arbeit" erhoben.
Auch von Arbeitnehmerverbänden kam umfassende Kritik. Denn eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen würde auch für Arbeitnehmer eine steigende finanzielle Belastung bedeuten.