Steueraffäre um Warburg-Bank Koalition lehnt U-Ausschuss zu Cum-Ex-Skandal ab
Die Union fordert einen Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Skandal bei der Hamburger Warburg-Bank. Die Ampelparteien halten den Antrag jedoch für verfassungswidrig und wollen im Bundestag dagegen stimmen. Nun droht die Union mit Klage.
Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags hat den Unionsantrag abgelehnt, einen Untersuchungsausschuss zur Steueraffäre um die Hamburger Warburg-Bank und die Rolle von Kanzler Olaf Scholz zu empfehlen.
Damit dürfte es bei der Parlamentsabstimmung am Mittwoch keine Mehrheit geben. Es wäre das erste Mal in der Geschichte des Bundestags, dass dieser einen Antrag der Opposition auf einen Untersuchungsausschuss ablehnt.
Verfassungsklage angedroht
Die Union kündigte umgehend eine Verfassungsklage in Karlsruhe an. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wolle man so schnell wie möglich Klage einreichen, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten, Thorsten Frei. "Alles andere wäre das Signal: Ihr könnt mit uns machen, was ihr wollt."
Die Regierungskoalition verhalte sich "unmöglich", sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. "Es ist das allererste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass parlamentarisches Recht ausgehebelt wird."
"Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein zentrales Minderheitenrecht", sagte Patrick Schnieder, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion. "Die Ampelkoalition ist nicht bereit, dieses Minderheitenrecht zu respektieren." Dies sei ein bemerkenswerter, geradezu historischer Vorgang.
Ampel-Parteien: Antrag verfassungswidrig
Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner hingegen sagte, der Antrag der Union sei verfassungswidrig. CDU und CSU wollten vor allem Handlungen der Verwaltung in Hamburg untersuchen lassen, wofür der Bund aber nicht zuständig sei. "Es muss einen Bundesbezug geben." Nur Teile des Antrags der Union seien zulässig und könnten Gegenstand eines abgespeckten U-Ausschusses werden.
Deswegen würden die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Geschäftsordnungsausschuss gegen das Ansinnen der Union stimmen, ebenso dann im Plenum des Bundestags.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte, der von der Union formulierte Untersuchungsauftrag habe an einigen Stellen nicht die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Die CDU/CSU sei darauf hingewiesen worden, dass dieser überarbeitet werden müsse. Andernfalls könne man nicht zustimmen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, sagte: "Der Antrag der Union auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses überschreitet die Untersuchungskompetenzen des Deutschen Bundestages bei weitem." Der Einsetzungsantrag der Union sei verfassungswidrig und müsse abgelehnt werden.
"Schade, dass sich FDP und Grüne zu Handlangern der SPD haben machen lassen und die Aufklärung der Steueraffäre Scholz-Warburg weiter behindern", erklärte Schnieder.
U-Ausschuss in Hamburg eingesetzt
Bei dem Untersuchungsausschuss geht es um die Rolle von Scholz. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister auf die Cum-Ex-Steueraffäre der Warburg-Bank Einfluss genommen zu haben. Scholz hatte dies zurückgewiesen. In Hamburg gibt es bereits einen Untersuchungsausschuss zu dem Komplex.
Durch Cum-Ex war dem Staat ein Gesamtschaden von geschätzt mindestens zwölf Milliarden Euro entstanden. Anleger hatten sich eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten lassen.