Staatsangehörigkeitsrecht Was sich bei Einbürgerungen ändert
Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht tritt eine zentrale Reform der Ampel-Regierung in Kraft. Sie soll Einbürgerungen beschleunigen und doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich ermöglichen. Die Kernpunkte im Überblick.
Einbürgerungsfrist
Menschen aus dem Ausland, die schon lange legal in Deutschland leben, sollen sich künftig bereits nach fünf Jahren um den deutschen Pass bewerben können. Bislang betrug die Frist im Regelfall acht Jahre. Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll eine Einbürgerung künftig sogar schon nach drei Jahren möglich sein. Gemeint sind etwa gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Künftig soll grundsätzlich die Mehrstaatigkeit möglich sein - also der Besitz zweier Pässe. Bisher mussten viele Ausländerinnen und Ausländer bei Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Davon ausgenommen waren unter anderem Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen EU-Staat oder der Schweiz.
Deutsche Staatsangehörigkeit für Kinder
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig ohne weiteren Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt (bisher waren es acht Jahre) und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Prinzipiell können in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten und dauerhaft behalten.
Sprachkenntnisse
Besondere Erleichterungen gelten für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration, die oft schon seit Jahrzehnten in Deutschland leben. Diese älteren Migrantinnen und Migranten müssen künftig keinen schriftlichen Deutsch-Test mehr machen, um eingebürgert zu werden. Auch sollen sie keinen schriftlichen Einbürgerungstest mehr absolvieren müssen. Mit diesen Erleichterungen soll die "Lebensleistung" dieser älteren Generation gewürdigt werden.
Lebensunterhalt
Eine Bedingung für die Einbürgerung ist, dass Migrantinnen und Migranten den eigenen Lebensunterhalt und den von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen in der Regel selbst bestreiten müssen. Auch hier sehen die geplanten Regelungen Ausnahmen für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter vor, die bis zum 30.06.1974 in die BRD oder aber bis zum 2. Oktober 1990, beziehungsweise als sogenannte Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die DDR gekommen sind.
Bekenntnis zum Grundgesetz
Um den deutschen Pass zu erhalten, müssen sich Ausländerinnen und Ausländer - wie bisher - zu der im deutschen Grundgesetz verankerten freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Die Reform stellt klar, dass "antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen" mit der Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.
Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens
Nach den antisemitischen Protesten in Deutschland infolge des Angriffs der Hamas-Terroristen auf Israel wurde eine weitere Passage ergänzt. Gefordert wird nun auch das Bekenntnis "zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens". Der Fragenkatalog der Einbürgerungstests wurde entsprechend erweitert, auch zum Existenzrecht des Staates Israel.
Entzug der Staatsangehörigkeit
Die Einbürgerung kann binnen zehn Jahren aber auch wieder entzogen werden. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann etwa bei arglistiger Täuschung oder unrichtigen Angaben widerrufen werden. Mit der Reform können künftig auch unrichtige Erklärungen zum Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zur Rücknahme führen.
Derzeit leben Zahlen des Bundesinnenministeriums zufolge etwa zwölf Millionen Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. Von diesen halten sich demnach rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in der Bundesrepublik auf. Im Jahr 2022 haben sich laut Statistischem Bundesamt 168.545 Menschen in Deutschland einbürgern lassen, 2023 waren es dann 200.095.
In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass die Regelungen zum Lebensunterhalt Ausnahmen für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter vorsehen, die nach 1974 nach Deutschland gekommen sind. Die neue rechtliche Regelung betrifft aber Menschen, die bis zum 30.06.1974 in die Bundesrepublik oder aber bis zum 2. Oktober 1990, beziehungsweise als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990, in die DDR gekommen sind. Die Passage wurde entsprechend geändert.
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