Staatsangehörigkeitsrecht Kabinett beschließt schnellere Einbürgerungen
Die Ampelkoalition hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der Einbürgerungen schneller ermöglicht. Auch eine doppelte Staatsbürgerschaft soll damit möglich werden. Kritik an dem Entwurf kommt aus der CSU.
Die Bundesregierung hat einem Gesetzentwurf zu einem neuen Staatsangehörigkeitsrecht von Innenministerin Nancy Faeser zugestimmt. Damit soll es leichter werden, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Auch eine Mehrstaatigkeit oder doppelte Staatsbürgerschaft soll möglich werden.
Mit der Reform will die Bundesregierung Deutschland unter anderem für Fachkräfte attraktiver machen. Zugleich soll sie Anreize setzen, hierzulande besser Fuß zu fassen und in der Gemeinschaft anzukommen. "Wir werden die besten Köpfe in der Welt nur gewinnen, wenn sie in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden können - mit allen demokratischen Rechten", sagte Faeser. Für Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit sei ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht ein entscheidender Schlüssel, so die SPD-Politikerin.
Der Entwurf wird nun an den Bundestag weitergeleitet. Wenn das Parlament zustimmt, kann er in Kraft treten. Im Idealfall könne das im Januar sein, sagte Faeser.
Kürzere Fristen für die Einbürgerung
Mit dem neuen Gesetz soll eine Einbürgerung künftig nach fünf statt bisher acht Jahren in Deutschland möglich sein. Bei besonderen Integrationsleistungen soll die Frist sogar auf drei Jahre herabgesetzt werden.
Voraussetzung dafür, eingebürgert zu werden, bleiben weiterhin Nachweise für Integration und Deutschkenntnisse. Außerdem muss der eigene Lebensunterhalt und der von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen in der Regel selbst bestritten werden. Ausgenommen davon sind unter anderem Menschen, die als sogenannte Gastarbeiter oder Vertragsarbeiter in die Bundesrepublik gekommen sind.
Es bleibt auch Voraussetzung für eine Einbürgerung, sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft zu bekennen. Ausdrücklich von einer Einbürgerung ausgeschlossen sind deshalb Menschen, die aus antisemitischen oder rassistischen Motiven Straftaten begangen haben.
Zwölf Millionen Menschen ohne deutschen Pass
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten können, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Dem Innenministerium zufolge haben etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland keinen deutschen Pass. Das sind etwas mehr als zwölf Millionen Menschen. Davon leben rund 5,3 Millionen Menschen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. Im vergangenen Jahr haben dem Ministerium zufolge 168.545 Menschen in Deutschland den deutschen Pass beantragt - 3,1 Prozent der seit mindestens zehn Jahren hier lebenden Menschen.
Kritik von Grünen und CSU
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz hält Teile der Reform für ungerecht. Er kritisierte im rbb-Inforadio die Voraussetzung, selbst seinen Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen zu bestreiten. Probleme gebe es etwa für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung.
Obwohl die Reform Integrationsleistungen für eine Einbürgerung voraussetzt, warf CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der Ampelkoalition einen leichtfertigen Umgang mit dem Staatsbürgerschaftsrecht vor. Die Staatsbürgerschaft müsse am Ende eines Integrationsprozesses stehen und nicht am Anfang. "Eine Express-Einbürgerung mit niedrigen Voraussetzungen fördert keine Integration, sondern erschwert sie", sagte der Chef der CSU-Bundestagsabgeordneten der Nachrichtenagentur dpa.
Die Angaben zur Staatsangehörigkeit in Deutschland geborener Kinder waren zunächst missverständlich formuliert. Wir haben den Absatz geändert.
Mehr zum Hintergrund dieser und anderer Korrekturen finden Sie hier: tagesschau.de/korrekturen